
Vita
• Seit 2025 bei BRP RENAUD als Partner
• Rechtsanwalt seit 2017
• Mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei OPPENLÄNDER im Fachbereich Kartellrecht
• Promotion 2021 mit einer Arbeit zur missbräuchlichen Ausnutzung von FRAND-gebundenen SEPs im US-Kartellrecht
• Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und LL.M.-Studium an der an der University of San Diego
Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg
Auszeichnungen
Mitgliedschaften
2026
Das Verfahren gegen Amazon betrifft verschiedene Preiskontrollmechanismen auf der Online-Handelsplattform amazon.de. Amazon betreibt einerseits den bekannten Onlinemarktplatz „Amazon Marketplace“, auf dem rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Online-Handel mit Waren generiert werden. Andererseits ist Amazon zugleich mit seinem Geschäftsbereich „Amazon Retail“ als Einzelhändler auf diesem Onlinemarktplatz tätig.
2026
Das im Mai 2025 überarbeitete U.S. Corporate Whistleblower Awards Pilot Program („Whistleblower-Programm“) der Criminal Division des Department of Justice (DoJ) ist eine wesentliche Neuerung im Bereich der U.S.-Strafverfolgung. Es sieht ein umfassendes Belohnungssystem für Hinweisgeber vor und zielt darauf ab, Informationslücken zu schließen und die Strafverfolgung in verschiedenen Bereichen (z. B. Korruption und Bestechung) zu beschleunigen.
2026
Die Möglichkeit der Anordnung von fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflichten unterhalb der regulären Schwellenwerte führte im früheren § 39a GWB a.F. ein Schattendasein ohne einen einzigen Anwendungsfall.
2025
Was in den letzten Jahren vor allem U.S.-amerikanische Kartellbehörden in der IT- und Tech-Branche beschäftigt hat, ist nunmehr auch in der Europäischen Kommission angekommen: Mit Beschluss vom 02.06.2025 hat die Europäische Kommission erstmals Bußgelder in Höhe von 329 Mio. € für die Vereinbarung von Abwerbeverboten („no poach agreements“) im Bereich Online-Essenslieferdienste verhängt.