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19.06.2025

Das missbrauchsunabhängige Abhilfeverfahren nach § 32f GWB – vom „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“ zur Never-Ending Story?

Das Bundeskartellamt zieht in Erwägung, erstmals missbrauchsunabhängige Abhilfemaßnahmen gemäß § 32f GWB zu ergreifen. Dabei soll das Vorliegen der zentralen Tatbestandsvoraussetzung, der erheblichen und fortwährenden Störung des Wettbewerbs, offenbar in einem gesonderten Verfahren im Anschluss an die bereits abgeschlossene Sektoruntersuchung geprüft werden. Der Autor sieht hierin die Gefahr einer Verschleppung des Verfahrens und einer damit einhergehenden Schwächung des New Competition Tool.

Mehr lesen: WuW 6/2025, S. 318-320

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