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11.12.2025

Geltung des EU Data Act – Sind Sie betroffen?

Seit dem 12.09.2025 gelten viele Regelungen des sogenannten Data Act (EU-Verordnung 2023/2854). Der Data Act enthält neue Pflichten für sehr viele Unternehmen, deren Umsetzung häufig mit erheblichem Aufwand verbunden ist. 

Der Data Act will die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Produkten erhöhen und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern. Um beide Ziele zu erreichen, werden Hersteller, Dateninhaber und Händler sogenannter vernetzter Produkte sowie Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten in die Pflicht genommen.

Vernetzte Produkte

Vernetzte Produkte sind Gegenstände, die Daten über ihre Nutzung oder Umgebung erlangen, generieren oder erheben und die diese Produktdaten auf irgendeine Art und Weise übermitteln können. Ob eine Übermittlung der Daten über eine im Gerät vorhandene Schnittstelle oder einen geräteeigenen Zugang erfolgt, ist dabei unerheblich. Damit sind zum Beispiel auch Geräte erfasst, die nur einmal jährlich über einen physischen Anschluss bei der Wartung ausgelesen werden. Beispiele von vernetzten Produkten sind etwa Smartphones, Connected Cars, smarte Haushaltsgeräte, aber auch Industriemaschinen.

Hersteller vernetzter Produkte sind verpflichtet, die vernetzten Produkte so zu konzipieren und herzustellen, dass die Produktdaten (z. B. Sensor- und Umgebungsdaten) und verbundenen Dienstdaten standardmäßig für den Nutzer direkt zugänglich sind. Derjenige, der rechtmäßig technisch auf die Daten zugreifen kann, wird verpflichtet, die Daten auf Verlangen des Nutzers bereitzustellen. Dieser Dateninhaber kann der Hersteller selbst, aber auch ein Dritter sein.

Jeder Dateninhaber darf die generierten Daten nur verwenden oder an Dritte weitergeben, wenn dies vertraglich mit den Nutzern der Geräte vereinbart ist. Jede sonstige Nutzung ist nicht mehr erlaubt. Gegebenenfalls ist zusätzlich die DSGVO anwendbar, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. 

Verkäufer, Vermieter und Leasinggeber von vernetzten Produkten müssen ihren Kunden darüber hinaus vorvertraglich bestimmte Informationen bereitstellen, zum Beispiel zu Art und Umfang der Daten, die das vernetzte Produkt generieren kann.

Cloud-Switching

Ein weiterer Regelungsbereich des Data Act ist das sogenannte Cloud-Switching, also der Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten. Ein Datenverarbeitungsdienst ist eine digitale Dienstleistung, die einem Kunden bereitgestellt wird und einen ortsunabhängigen und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Diensteanbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können. Nach der Begründung des Data Act können hierzu auch Clouddienste und Software as a Service-Anwendungen zählen. 

Für solche Datenverarbeitungsdienste schreibt der Data Act umfangreiche Pflichtinhalte für Verträge vor, die den Kunden unter anderem ermöglichen – unabhängig von einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit –, nach einer zweimonatigen Ankündigungsfrist den Dienst zu wechseln. 

Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Data Act drohen nach dem bisherigen Entwurf des deutschen Data Act-Durchführungsgesetzes empfindliche Bußgelder. Je nach Verstoß betragen diese bis zu 5 Mio. € oder bei Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von über 250 Mio. € bis zu 2 % des Gesamtumsatzes des Vorjahres.

Handlungsempfehlung

Aufgrund der weitreichenden Vorgaben des Data Act sollten Sie unbedingt kurzfristig prüfen, ob die von Ihnen hergestellten oder vertriebenen Produkte oder Ihr Geschäftsmodell in den Anwendungsbereich des Data Act fällt und falls dies der Fall ist, Ihre Produkte und/oder Geschäftsprozesse entsprechend anpassen. 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen im Zusammenhang mit dem Data Act und dessen Umsetzung jederzeit zur Verfügung. Darüber hinaus werden wir künftig auch Veranstaltungen dazu anbieten, die Ihnen zusätzliche Einblicke und praxisnahe Unterstützung bieten. Über diese Termine informieren wir Sie rechtzeitig.

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

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