Die Hummel Systemhaus GmbH & Co. KG mit Sitz in Frickenhausen hat im Zuge eines Asset Deals ihren Geschäftsbetrieb an die Ed. Züblin AG veräußert. Dazu wurde eine neue Gesellschaft gegründet, die am Markt unter dem alten, etablierten Namen Hummel Systemhaus GmbH & Co. KG agiert und ihren Sitz am bisherigen Standort in Frickenhausen bei Nürtingen hat. Das Bundeskartellamt hat dem Verkauf bereits zugestimmt. BRP hat mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr die Verkäuferin umfassend rechtlich beraten.
Das 1993 gegründete Familienunternehmen Hummel Systemhaus GmbH & Co. KG ist in der Region Stuttgart in den drei Geschäftsfeldern Elektrotechnik, IT und Kommunikation sowie Energiesysteme aktiv und erwirtschaftete 2019 mit 53 Mitarbeitern eine Gesamtleistung von rund 12 Mio. €. Unter dem Dach der Ed. Züblin AG soll das übernommene Geschäft als eigenständiger Bereich in die Züblin-Direktion Stuttgart integriert werden.
Frank Hummel, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Hummel Systemhaus GmbH & Co. KG, sieht in dem Zusammenschluss mit der Ed. Züblin AG mehrere Vorteile. So sei man dadurch in der Lage, die dynamischen Veränderungen in der Gebäudetechnik und damit verbundene,wachsende Herausforderungen optimal zu meistern - z.B. Investitionen in erneuerbare Energietechnik, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität,modulares Bauen und Digitalisierung der Gebäudetechnik. Auch für die Mitarbeiter entstünden durch den Unternehmensverbund interessante Entwicklungsperspektiven und langfristig sichere Arbeitsplätze.
Die zum STRABAG-Konzern gehörende Ed. Züblin AG mit Sitz in Stuttgart beschäftigt rund 14.000 Mitarbeiter und ist mit einer jährlichen Leistung von rund 4 Mrd. € eines der größten deutschen Bauunternehmen.
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
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Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.