Unser letzter arbeitsrechtlicher Corona-Newsletter liegt zeitlich bereits etwas zurück. Unternehmen und Arbeitnehmer hatten in den vergangenen Monaten ausreichend Zeit, sich an die neuen Hygiene- und Gesundheitskonzepte zu gewöhnen.
Auch in der "neuen Normalität" geben sich aber nicht sämtliche Arbeitnehmer mit einem Urlaub auf Balkonien zufrieden. Die bevorstehende Hauptreisezeit und die immer wieder kurzfristige Einstufung bestimmter Länder als "Risikogebiet" stellen den Arbeitgeber vor die Frage, ob nach dem Reiseziel der Arbeitnehmer gefragt werden darf und wie mit einer drohenden Quarantäne nach dem Urlaub umgegangen werden soll. Die häufigsten Fragen beantwortet unser Arbeitsrechts-Team in diesem Newsletter. Achten Sie in diesem Zusammenhang aber darauf, dass Gesundheitsminister Jens Spahn angekündigt hat zukünftig jeden Rückreisenden zu einer ärztlichen Untersuchung zu verpflichten. Hierfür fehlt es derzeit aber an einer Rechtsgrundlage (für die Bundesregierung). Die nachfolgenden Ausführungen werden – soweit konkrete Details bekannt werden – laufend überarbeitet.
Ferner fassen wir auch die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Kurzarbeit und Kinderbetreuung zusammen.
A. Fragen rund um das Thema "Urlaub"
1. Darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor Urlaubsantritt nach dem Reiseziel fragen?
2. Grundsätzlich: Ja. Der Arbeitgeber darf dabei allerdings nur die Informationen erfragen, die tatsächlich relevant sind...
3. Müssen aus datenschutzrechtlicher Sicht besondere Vorgaben beachtet werden?
4. Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, den Urlaubsort der Arbeitnehmer zu erfragen...
5. Bestehen Meldepflichten für den Arbeitgeber?
6. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Aufenthalte seiner Arbeitnehmer in Risikogebieten gegenüber den Behörden...
7. Unter welchen Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer nach ihrer Rückreise aus dem Ausland in Quarantäne?
8. Die Rückreisebestimmungen bei Auslandsreisen werden derzeit durch die Bundesländer eigenständig durch Rechtsverordnungen festgelegt...
9. Der Arbeitnehmer reist in ein Risikogebiet und muss nach seiner Rückkehr abgesondert werden. Was muss der Arbeitgeber beachten? Muss der Arbeitnehmer trotzdem vergütet werden?
10. Wichtig ist zunächst, dass die Absonderung kein Beschäftigungsverbot darstellt. Ein abgesonderter Arbeitnehmer darf...
11. Wie wirkt es sich aus, wenn das Urlaubsziel des Arbeitnehmers erst während der Reise zum Risikogebiet erklärt wird?
12. Auch hier besteht bei einer Einreise zunächst eine Absonderungspflicht des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss dann prüfen...
13. Darf bei abgesonderten Arbeitnehmern Urlaub angeordnet werden, wenn keine sonst Beschäftigungsmöglichkeit besteht?
14. Grundsätzlich nein. Der Arbeitgeber darf Urlaub nicht einseitig anordnen. Bezahlter Urlaub...
15. Darf ein Arbeitnehmer angewiesen werden sich testen zu lassen, bevor die Arbeit aufgenommen wird oder um die Absonderung gegebenenfalls früher zu beenden?
16. War ein Arbeitnehmer in einem Risikogebiet und war er danach zwei Wochen abgesondert, kann die Arbeitsaufnahme nicht davon abhängig gemacht werden...
B. Weitere Entwicklungen im Arbeitsrecht:
1. Handlungsbedarf beim Kurzarbeitergeld wenn der ganze Betrieb zu Kurzarbeit angemeldet wurde
Im Zeitdruck der Krise ist die Arbeitsagentur mit den Anzeigen eines Arbeitsausfalls oftmals entgegenkommend umgegangen. Häufig wurde der Kurzarbeitsantrag...
1. Änderungen bei Entschädigungsansprüchen wegen Kita- und Schulschließungen
Wir hatten bereits berichtet, dass Eltern, die aufgrund coronabedingter Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten können, einen Entschädigungsanspruch...
Auf unserer Übersichtsseite zum Corona-Virus beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen aus weiteren Rechtsgebieten zur aktuellen Situation.