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2020

Wie wirkt es sich aus, wenn das Urlaubsziel des Arbeitnehmers erst während der Reise zum Risikogebiet erklärt wird?

Auch hier besteht bei einer Einreise zunächst eine Absonderungspflicht des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss dann prüfen, ob eine Beschäftigung im Home-Office möglich ist. Kommt eine solche nicht in Betracht spricht aber viel dafür, einen Entschädigungsanspruch gemäß § 56 Abs. 1 IfSG zu bejahen, da der Arbeitnehmer die Absonderung hier nicht selbstverschuldet herbeiführt.

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