Spezialisiert auf die Rechtsberatung von Start-ups, Gründerinnen und Gründern
Gründungsprojekte und Unternehmen in der Wachstumsphase benötigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich in innovative Geschäftsmodelle eindenken können. Die Praxisgruppe Gründerinnen, Gründer und Start-ups von BRP RENAUD verschafft jungen Unternehmen seit vielen Jahren eine belastbare rechtliche Grundlage. Wir liefern kompetente Antworten auf alle Rechtsfragen, die während der Gründungsphase und im Unternehmensalltag anfallen.
Bei BRP RENAUD gibt es Spezialistinnen und Spezialisten zu vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten. Zu unsere Kanzlei gehören viele Fachanwältinnen und Fachanwälte, eigene Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie eigene Patentanwältinnen und Patentanwälte. Diese Expertise können wir bedarfsgerecht in unsere Praxisgruppe einbinden. Auch für uns sind vernetzte Teams ein Erfolgsrezept.
Wir beraten auch Investorinnen und Investoren zu ihrem finanziellen Engagement in Start-ups. Beide Perspektiven zu kennen, hilft beim Gestalten belastbarer Finanzierungs- und Beteiligungslösungen. Wir wissen, wie sich mögliche Konfliktquellen minimieren lassen.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen für praxistaugliche rechtliche Lösungen
Wir begleiten Ihre Rechtsformwahl, entwerfen individuell abgestimmte Gesellschaftsverträge und gestalten Regelungen zur Vertretung der Gesellschaft.
Unsere Praxisgruppe unterstützt Investorinnen und Investoren sowie Start-ups bei der Ausgestaltung von Finanzierungen, Beteiligungen, Darlehen und anderen Formen der Kapitalbereitstellung.
Sie erhalten von uns Rechtsberatung und Steuerberatung aus einer Hand, etwa beim Thema Rechtsformwahl und Finanzierung, bei Fragen zur Gewerbesteuer, zu Umsatzsteuerdetails, zu den Ertragsteuern oder zu steuerlich günstigen Gestaltungsvarianten.
Gewerbliche Schutzrechte sind ein wichtiger Teil des Unternehmenserfolgs. Unsere Patentanwälte und Rechtsanwälte wissen, wie intellektuelles Kapital durch Urheberrechte, Designschutz, Markenrechte und Patentrechtegeschützt werden kann und wie man unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Beim Arbeitsrecht lauern viele Stolperfallen. Unsere Praxisgruppe hilft, sie zu vermeiden.
Die Qualität der Verträge kann ebenfalls den Erfolg sichern oder verhindern. Wir erstellen optimal formulierte Kauf- und Lieferverträge, Nutzungsverträge, Dienstleistungsverträge, Lizenzvereinbarungen, AGB, Lieferbedingungen und alle anderen benötigten Vertragswerke.
Sie können uns darüber hinaus zu jedem weiteren rechtlichen Anliegen befragen. Mehr als das: Wir beraten Sie auch in all den Punkten, in denen rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte ineinandergreifen, etwa zum Verkauf Ihres Start-ups oder im Fall von internen Konflikten.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage ist auch für Start-Ups alles andere als einfach. Viele potentielle Gründerinnen und Gründer scheuen sich vor dem Sprung in die Selbstständigkeit. Im Jahr 2022 gab es 18 % weniger Firmengründungen als im Jahr zuvor.
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.