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Kartellrecht

Kartellrecht ist für Unternehmen und Verbände ein zentrales Thema. Kartellrechtliche Erwägungen spielen in vielen Konstellationen eine Rolle, etwa bei Transaktionen, Kooperationen, beim Vertrieb, Compliance und in vielen weiteren Bereichen. Bei einem Verstoß drohen drastische Sanktionen. Gleichzeitig wächst die Komplexität der kartellrechtlichen Regeln stetig, so dass es zunehmend schwieriger wird, folgenreiche Verstöße zu vermeiden.

Wir beraten große und mittelständische Unternehmen in sämtlichen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Zu unseren Mandanten gehören sowohl deutsche als auch internationale Unternehmen. Wir vertreten ihre Interessen gegenüber Dritten, vor Kartellbehörden und Gerichten. Dank enger Kontakte zu ausländischen Kanzleien setzen unsere Spezialistinnen und Spezialisten auch internationale Projekte verlässlich um.

Wir unterstützen Ihre Transaktionen

  • Prüfung von kartellrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Meldepflichten
  • Planung und Durchführung von Fusionskontrollverfahren; bei internationalen Transaktionen koordinieren wir auch Fusionskontrollverfahren in mehreren Ländern
  • Planung und Durchführung von Verfahren zur außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrolle
  • Gestaltung und Verhandlung kartellrechtlich relevanter Passagen in Transaktionsverträgen
  • Im Zusammenhang mit der Due Diligence: wir prüfen kartellrechtliche Risiken des Zielunternehmens und beraten zu den kartellrechtlichen Grenzen des Informationsaustauschs sowie zum Einsatz von Sicherheitsvorkehrungen wie Clean Teams

Wir begleiten Ihre Kooperationen

  • Kartellrechtliche Beratung zur Gestaltung von Kooperationen mit Wettbewerbern und Nicht-Wettbewerbern, beispielsweise in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion, Vermarktung, Einkauf oder Standardisierung
  • Vereinbarungen über gewerbliche Schutzrechte und Know-how, insbesondere Lizenzvereinbarungen, Abgrenzungsvereinbarungen und Vergleichsvereinbarungen
  • Marktinformationssysteme/Benchmarking
  • Vertragsgestaltung und Unterstützung der Vertragsverhandlungen
  • Leitfäden für Mitarbeiter zum kartellrechtskonformen Verhalten
  • Begutachtung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Kooperationen
  • Gründung von Gemeinschaftsunternehmen

Wir beraten Sie zu Ihren Vertriebssystemen

  • Kartellrechtliche Beratung von Herstellern und Handelsunternehmen zu Vertriebssystemen aller Art, einschließlich selektiven Vertriebssystemen, zu exklusivem Vertrieb, Online-Vertrieb, Kommissionsagenten- und Handelsvertretervertrieb; natürlich beraten wir auch zu allen anderen rechtlichen Aspekten solcher Absatzsysteme
  • Beratung zur Auswahl geeigneter Absatzsysteme
  • Gestaltung von Vertriebssystemen und Rabattsystemen, auch für marktmächtige Unternehmen
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Handelsplattformen und anderen Online-Vertriebsmodellen
  • Begleitung beim Ausrollen nationaler und internationaler Vertriebssysteme

Wir betreuen Sie bei Fragen der Compliance 

  • Kartellrechtliche Risikoanalysen und Audits
  • Anlassbezogene interne Untersuchungen
  • Beratung zur Gestaltung maßgeschneiderter Compliance-Maßnahmen
  • Erstellen von Leitfäden und Weisungen
  • Schulungen und Workshops für Management und Mitarbeiter unterschiedlicher Abteilungen wie Vertrieb, Einkauf, HR, Legal
  • Leitfäden und Schulungen zum Verhalten bei Durchsuchungen ("Dawn Raids")

Wir vertreten Sie in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren

  • Umfassende Vertretung gegenüber Kartellbehörden und vor Gericht
  • Sachverhaltsermittlung
  • Begleitung von Durchsuchungen ("Dawn Raids")
  • Strafrechtliche Beratung zu Kartellrechtsverstößen
  • Beratung zu Kronzeugenanträgen
  • Beschwerden gegen kartellrechtswidriges Verhalten anderer Marktbeteiligter

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
  • Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen, von der Beratung zu Erfolgsaussichten über die Bezifferung des Schadens in Koordination mit ökonomischen Gutachtern bis zu außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlicher Vertretung
  • Abwehr von Ansprüchen Dritter auf Kartellschadensersatz, von der Festlegung der Verteidigungsstrategie über die Koordination mit ökonomischen Gutachtern bis zu außergerichtlichen Verhandlungen und der Vertretung vor Gericht
  • Beratung zu sonstigen kartellrechtlichen Ansprüchen, insbesondere auf Unterlassung, auf Belieferung oder auf Zugang zu Daten
  • Kartellrechtliche Unterstützung in sonstigen Rechtsstreitigkeiten
Referenzmandate
  • Gestaltung von internationalen selektiven Vertriebssystemen in unterschiedlichen Branchen (u. a. Konsumgüter, elektrische Werkzeuge, Medizinprodukte), Begleitung der Implementierung solcher Systeme einschließlich der Verhandlung mit Vertragspartnern
  • Erstellung kartellrechtlicher Selbstveranlagungen zu unterschiedlichen Kooperationen, z.B. zur Kooperation zweier Wettbewerber im Bereich Forschung und Entwicklung bezüglich alternativer Antriebstechnologien
  • Umfassende kartellrechtliche Beratung zur Auflösung bzw. Umgestaltung diverser Gemeinschaftsunternehmen im Anschluss an die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Transportbeton
  • Regelmäßige Begleitung von Fusionskontrollverfahren als Anmelder oder im Interesse eines anderen Marktbeteiligten gegenüber dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission, u. a. erfolgreiche Abwendung einer Untersagung in einem Hauptprüfverfahren des Bundeskartellamtes, erfolgreiche Beschwerde gegen einen Zusammenschluss im Rahmen eines Verfahrens der Europäischen Kommission, um Auflagen zugunsten unseres Mandanten zu erreichen
  • Vertretung von Unternehmen in außenwirtschaftsrechtlichen Investitionsprüfverfahren des Bundeswirtschaftsministeriums, einschließlich von Anträgen auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, Erfüllen einer Meldepflicht
  • Gerichtliche Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen wegen Lieferverweigerung eines marktbeherrschenden Unternehmens
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen von Abnehmern aus diversen Kartellen
  • Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs in Deutschland gegen Kartellrechtseinwände des Schuldners mit einem Streitwert von über 100 Mio. Euro
  • Durchführen von Inhouse-Schulungen zum Kartellrecht, z.B. eine Serie an Kleingruppenschulungen für Vertriebsmitarbeiter des Mandanten in Deutschland und im EU-Ausland in deutscher und englischer Sprache

Spezialist:innen (A-Z)

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Dr. Martin Beutelmann, LL.M. Partner
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Hendrik Howaldt Partner
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Dr. Roman Wexler-Uhlich Partner
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