In diesen Bereichen sind wir vornehmlich beratend und rechtsgestaltend tätig. Wir befassen uns mit dem Entwurf von Gesellschaftsverträgen von Personen- und Kapitalgesellschaften, Satzungen von Genossenschaften und Stiftungen und beraten bei der Wahl der optimalen Rechtsform unter Berücksichtigung unternehmensbezogener, steuerrechtlicher sowie erb- und familienrechtlicher Gesichtspunkte. Die Beratung im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen gehört ebenso zu unserer Tätigkeit wie die Gestaltung sämtlicher umwandlungsrechtlicher Vorgänge, insbesondere die Gestaltung von Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln. Wir fertigen Unternehmensverträge jeder Art, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebsführungs- und Betriebspachtverträge. Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft oder deren Organen sind wir beratend tätig und führen gerichtliche Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Mit dem Gesellschaftsrecht eng verbunden ist der Bereich des Unternehmenskaufs. Wir begleiten den Kauf und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen und beraten unsere Mandanten auch bei solchen Transaktionen, z.B. bei der Durchführung und Begleitung von Due-Diligence-Prüfungen.
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.