In diesen Bereichen sind wir vornehmlich beratend und rechtsgestaltend tätig. Wir befassen uns mit dem Entwurf von Gesellschaftsverträgen von Personen- und Kapitalgesellschaften, Satzungen von Genossenschaften und Stiftungen und beraten bei der Wahl der optimalen Rechtsform unter Berücksichtigung unternehmensbezogener, steuerrechtlicher sowie erb- und familienrechtlicher Gesichtspunkte. Die Beratung im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen gehört ebenso zu unserer Tätigkeit wie die Gestaltung sämtlicher umwandlungsrechtlicher Vorgänge, insbesondere die Gestaltung von Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln. Wir fertigen Unternehmensverträge jeder Art, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebsführungs- und Betriebspachtverträge. Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft oder deren Organen sind wir beratend tätig und führen gerichtliche Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Mit dem Gesellschaftsrecht eng verbunden ist der Bereich des Unternehmenskaufs. Wir begleiten den Kauf und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen und beraten unsere Mandanten auch bei solchen Transaktionen, z.B. bei der Durchführung und Begleitung von Due-Diligence-Prüfungen.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.