In diesen Bereichen sind wir vornehmlich beratend und rechtsgestaltend tätig. Wir befassen uns mit dem Entwurf von Gesellschaftsverträgen von Personen- und Kapitalgesellschaften, Satzungen von Genossenschaften und Stiftungen und beraten bei der Wahl der optimalen Rechtsform unter Berücksichtigung unternehmensbezogener, steuerrechtlicher sowie erb- und familienrechtlicher Gesichtspunkte. Die Beratung im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen gehört ebenso zu unserer Tätigkeit wie die Gestaltung sämtlicher umwandlungsrechtlicher Vorgänge, insbesondere die Gestaltung von Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln. Wir fertigen Unternehmensverträge jeder Art, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebsführungs- und Betriebspachtverträge. Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft oder deren Organen sind wir beratend tätig und führen gerichtliche Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Mit dem Gesellschaftsrecht eng verbunden ist der Bereich des Unternehmenskaufs. Wir begleiten den Kauf und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen und beraten unsere Mandanten auch bei solchen Transaktionen, z.B. bei der Durchführung und Begleitung von Due-Diligence-Prüfungen.
Hinweisgeberschutz im Blick: Ab Dezember Pflicht für Unternehmen ab 50 Beschäftigten
Wir möchten Sie auf eine gesetzliche Änderung aufmerksam machen, die ab 17. Dezember für Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend wird: das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Nach dem HinSchG müssen die betroffenen Unternehmen interne Meldestellen mit eigenen Meldekanälen einrichten, damit Mitarbeitende vertraulich und vor Repressalien geschützt auf Missstände oder Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen können.
Erneut Top-Bewertung für BRP RENAUD – JUVE-Handbuch 2023/2024
Mit dem JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien veröffentlicht der JUVE Verlag regelmäßig ein Ranking der führenden wirtschaftsrechtlich beratenden Kanzleien in Deutschland.
BRP RENAUD wird in der aktuellen Ausgabe mit nunmehr vier Sternen erneut als eine Top-Adresse in der Region Südwesten gewürdigt.
In der aktuellen Ausgabe des FOCUS Magazin Spezial „Recht & Rat 2023“ wird BRP RENAUD gleich dreifach empfohlen: Unsere Praxisgruppe Kartellrecht zählt aufgrund zahlreicher Empfehlungen zu den TOP-Wirtschaftskanzleien in Deutschland in diesem Bereich.
BRP RENAUD begleitet Verkauf der PI Informatik an CENIT
Die CENIT AG aus Stuttgart hat 100 % der Geschäftsanteile an der PI Informatik GmbH mit Sitz in Berlin erworben. BRP RENAUD hat bei dieser Transaktion die beiden geschäftsführenden Gesellschafter von PI Informatik mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Endlich: Datenübermittlung in die USA wieder einfacher zulässig!
Seit 10.07.2023 können personenbezogene Daten wieder auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden. Nachdem die Vorgängerbeschlüsse "Safe Harbour" und "EU-US-Privacy-Shield" vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Oktober 2015 bzw. Juli 2020 für unwirksam erklärt worden waren, gibt es nun das "EU-US Data Privacy Framework".