HomeWissenVeröffentlichungenEntscheidung steht im Gegensatz zur Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.Kommentar im „Betriebs-Berater“ (Heft 7/2022)
2022

Entscheidung steht im Gegensatz zur Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.Kommentar im „Betriebs-Berater“ (Heft 7/2022)

BB-Kommentar zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.3.2021 – 5 U 91/20, in: Betriebs-Berater, BB 7.2022, S. 370
Dr. Eike Dirk Eschenfelder setzt sich im BB-Kommentar mit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.03.2021 auseinander, das anders als andere OLG-Entscheidungen zuletzt (siehe Eschenfelder, Betriebs-Berater Heft 40/2021) die gesamte offene Honorarforderung des Abschlussprüfers bei Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit bewertet, sofern die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Der Artikel ist im Betriebs-Berater (Heft 7/2022) erschienen sowie hier zu finden.

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