2024
Mit dieser Verordnung will die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen schaffen. Damit soll zugleich ein hohes Schutzniveau im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit sowie bezüglich der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte gewährleistet werden.
2024
Am 5. Juli 2024 wurde die europäische Richtlinie über nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen („Sorgfaltspflichten-RL“) bekannt gemacht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten. Für die Richtlinie wird auch die Abkürzung CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) benutzt. Die Richtlinie muss der deutsche Gesetzgeber spätestens bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Diese Umsetzung wird zu deutlichen Änderungen im aktuellen deutschen Recht führen, vor allem im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
2024
Mit der steigenden Relevanz von KI und maschinellem Lernen steigt auch das Bedürfnis, vulnerable Wirtschaftsbereiche und Unternehmen vor neuen Gefahren für die IT-Sicherheit zu schützen. Mit der NIS2-Richtlinie will der europäische Gesetzgeber das Gesamtniveau der Cybersicherheit erhöhen. Die Richtlinie muss bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt sein. Hierzu liegt in Deutschland bislang der Entwurf des NIS2UmsuC-Gesetzes vor (Stand: 03.07.2023), der durch das Diskussionspapier vom 27.09.2023 und den sog. Werkstattbericht vom 26.10.2023 weiter an Kontur gewonnen hat. Auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsleiter werden erhebliche neue, sanktionsbewehrte Pflichten zukommen: