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Compliance und interne Untersuchungen

Spezialistinnen und Spezialisten für Ihre Compliance
Die Praxisgruppe Compliance von BRP RENAUD berät Ihr Unternehmen zur systematischen Einhaltung von Gesetzen und Vorgaben und unterstützt Sie im Fall von Compliance-Verstößen. Unsere Mandanten sind Unternehmen aller Größen vom Mittelstand bis zu großen Konzernen. Viele von ihnen sind international tätig.

Wir sind auf Compliance spezialisiert: Die Praxisgruppe verfügt sowohl über das besondere juristische Wissen als auch die dafür notwendige praktische Erfahrung. Wir legen Wert auf individuelle Lösungen statt standardisierter Systeme. Viele unserer Anwältinnen und Anwälte haben Berufserfahrung in Rechts- und Compliance-Abteilungen gesammelt. Wir wissen, wie Unternehmen funktionieren.

Unsere Beratung trägt dazu bei, Konflikte mit staatlichen Stellen wie Staatsanwaltschaften, Zoll- und Kartellbehörden zu vermeiden, Anforderungen von Geschäftspartnern für die Auftrags- und Kapitalvergabe zu erfüllen und das Risiko persönlicher Haftung für die Leitungsorgane zu verringern.
BRP RENAUD bietet praxisnahe rechtliche Expertise zur Compliance-Beratung:
  • Unsere Praxisgruppe berät Sie von der Konzeption und Umsetzung einzelner Compliance-Maßnahmen bis hin zur Installation eines umfassenden Compliance-Management-Systems.
  • Wir begleiten die Schaffung konkreter Einzelmaßnahmen wie die Formulierung von Verhaltensleitfäden, die Schaffung einer Meldestelle für Hinweisgeber (Whistleblowing-Hotline) oder die Einsetzung eines Compliance-Beauftragten.
  • Im Zusammenhang mit der Beratung zu Meldestellen unterstützen wir nicht nur bei der Auswahl und Gestaltung der erforderlichen Strukturen und Prozesse in Ihrem Unternehmen. Wir schulen auch Ihre Mitarbeiter, die Aufgaben in der Meldestelle übernehmen sollen, oder betreiben die Meldestelle durch Anwälte von BRP RENAUD. Gerne stellen wir auch den Kontakt zu IT-Dienstleistern her, die – je nach Zuschnitt Ihres Unternehmens – passende Software für den Betrieb von Meldestellen anbieten.
  • Im Rahmen eines Compliance-Audits analysieren unsere Spezialistinnen und Spezialisten die konkreten Risiken Ihres Unternehmens und bewerten Ihre existierenden Compliance-Maßnahmen.
  •  Ein weiterer Teil unserer Tätigkeit sind praxisbezogene Compliance-Schulungen für Management und Mitarbeiter.
  • Bestehen Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße, führen wir interne Untersuchungen durch. Die Praxisgruppe sorgt für Sachverhaltsaufklärung, führt Befragungen durch, organisiert die Sichtung und Auswertung von Dokumenten (auch gestützt auf IT-Tools) und sichert Beweismittel gerichtsfest. Wir beraten Sie zur Möglichkeit einer Selbstanzeige. Auch mit dem Einsatz von Amnestieprogrammen zur Aufklärung von Verstößen haben wir Erfahrung.
  • Im Fall von Compliance-Verstößen helfen wir Ihnen bei der Eindämmung der möglichen Folgen. Wir vertreten Sie gegenüber den ermittelnden Behörden, begleiten Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen, gestalten arbeitsrechtliche Reaktionen und unterstützen Sie bei der Abwehr oder der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Verstoß.
  • Wenn interne Untersuchungen eine ausländische Niederlassung betreffen oder das Compliance-Management internationale Fragen aufwirft, arbeiten wir mit Partnerkanzleien des internationalen Kanzlei-Netzwerks INTERLAW zusammen.

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AKTUELLES

Veranstaltungen & Vorträge
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