Spezialistinnen und Spezialistin für die Rechtsberatung zu Handel und Vertrieb
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Praxisgruppe Handel und Vertrieb von BRP RENAUD sind darauf spezialisiert, Vertriebsmodellen und Handelsbeziehungen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen zu geben. Im Konfliktfall setzten sie vertriebs- und handelsrechtliche Ansprüche gegen Wettbewerber, Lieferanten und Abnehmer durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.
BRP RENAUD berät Unternehmen jeder Größe und auf jeder Vertriebsstufe, darunter Hersteller, Groß- oder Einzelhändler, den traditionellen Fachhandel und Online-Anbieter. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten sind mit den unterschiedlichen Perspektiven entlang der Lieferkette vertraut. Eine klare und präzise Vertragsgestaltung gibt der Zusammenarbeit in Handel und Vertrieb eine stabile Grundlage. Sie ist das beste Mittel, um Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Die Praxisgruppe berät alle Unternehmen individuell und gestaltet genau auf das jeweilige Geschäftsmodell abgestimmte Lösungen.
BRP bietet Ihnen kompetente anwaltliche Beratung in Fällen wie diesen:
Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen/Verkaufsbedingungen, sowohl für den Direktvertrieb des Herstellers als auch für die Vermarktung durch Handelsunternehmen, über den Groß- und Einzelhandel oder im Online-Vertrieb.
Entwurf von individuellen Verträgen und Standardverträgen zu Liefer- und Vertriebsmodellen aller Art wie Einkaufsverträge, Lieferverträge, Rahmenverträge, Vertriebsverträge, Konditionenvereinbarungen und Qualitätssicherungsvereinbarungen.
Beratung zur rechtssicheren Gestaltung des Vertriebssystems, ob als selektiver Vertrieb oder als exklusiver Vertrieb, im Direktvertrieb, über Handelsvertreter oder Kommissionsagenten.
Begleitung des Aufbaus internationaler Vertriebssysteme, bei Bedarf gemeinsam mit ausländischen Partnerkanzleien vor Ort.
Rechtliche Begleitung internationaler Handelbeziehungen von der Anbahnung über die Vertragsphase bis zur Durchführung und wenn nötig auch Abwicklung.
Beratung zu Händlerverträgen und Handelsvertreterverhältnissen, etwa bei Konflikten um den Ausgleichsanspruch, die Lagerrücknahme oder den Buchauszug.
Beratung zu Mängeln und Gewährleistung, bei Lieferverzug, Preissteigerungen oder anderen Problemen und Streitigkeiten innerhalb der Lieferkette.
Beratung und Schulungen zum Vertriebskartellrecht, auch bei Marktmacht der Beteiligten.
Rechtsberatung und Vertragsgestaltung zum Wettbewerbsrechtund Markenrechtim Rahmen von Vertriebsbeziehungen.
Beratung zum Fernabsatzrecht und Online-Vertrieb, etwa zur Gestaltung von Verträgen, Belehrungenund AGB bei Online-Shops und Online-Marktplätzen.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.