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Rechtsgebiete

Krankenhausrecht

Wir übernehmen bundesweit die Beratung und Vertretung in nahezu allen Bereichen des Medizinrechts. Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit gehört die Errichtung, Auseinandersetzung und (Um-)Strukturierung von Kooperationen wie etwa Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften oder interdisziplinären Kooperationen sowie von Krankenhäusern und Kliniken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung bei der Veräußerung und dem Erwerb von Praxen, Kliniken oder Anteilen hieran einschließlich der Vertretung bei den dazugehörigen Verfahren vor den Zulassungsgremien bei den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen.
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