Vita
Auszeichnungen
2023
GmbH-Geschäftsführer dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der GmbH keine Zahlungen mehr für diese vornehmen, die nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen. Zu Letzteren gehören insbesondere Zahlungen, die der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dienen. Werden trotzdem verbotswidrige Zahlungen geleistet, sind GmbH-Geschäftsführer der GmbH gegenüber – im Insolvenzverfahren also gegenüber der Insolvenzmasse – zur Erstattung verpflichtet. Den Zeitpunkt festzustellen, ab dem die Haftung eintritt, macht insbesondere in Fällen der Überschuldung Schwierigkeiten, da der Überschuldungstatbestand von dem stark normativ geprägten Merkmal der Fortbestehensprognose geprägt ist.
Gemäß § 93 Insolvenzordnung kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft während der Dauer des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Gläubiger der Gesellschaft können daher grundsätzlich nur durch Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren der Gesellschaft Befriedigung suchen, nicht aber die Gesellschafter persönlich in Anspruch nehmen. Anders ist dies nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 04.07.2023, wenn den Gesellschafter aufgrund von Rechtscheingrundsätzen auch eine unmittelbare persönliche Haftung gegenüber dem Gläubiger trifft.