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Vita
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2024
Architektenwettbewerbe werden in der Regel nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Die RPW 2013 sehen u. a. eine Beteiligung der zuständigen Architektenkammer vor sowie die Auslobung von Preisgeldern für die erfolgreichen Wettbewerbsbeiträge.
2024
Mit Urteil vom 16.05.2024 hat das Oberlandesgericht Stuttgart einem Bieter Schadenersatz zugesprochen, dessen Angebot von der Vergabestelle wegen eines Kalkulationsfehlers ausgeschlossen worden war. Der Bieter hatte Stahl-Positionen mit Einheitspreisen zwischen 1,19 €/t und 3,68 €/t angeboten. Dabei war er versehentlich von einem Kilo- statt einem Tonnen-Preises ausgegangen. Obwohl der Bieter erklärte, zum Angebot stehen zu wollen, da es in seiner Gesamtheit
2024
Bei kommunalen Wohnungsbauunternehmen kann es sich um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB handeln, die folglich vergaberechtliche Vorschriften zu beachten haben. Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 06.09.2023 klargestellt, dass die im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehende Volkswohnung GmbH öffentlicher Auftraggeber ist. Der Zweck der Volkswohnung GmbH besteht in der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen, unter anderem liege ihr Zweck in der angemessenen Wohnversorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise.
2024
Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 08.02.2024 entschieden, dass eine Handwerkskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB ist. Darüber hinaus hat es im konkreten Fall auch § 99 Nr. 4 GWB trotz einer vorgesehenen Förderung des Bauprojekts für nicht einschlägig gehalten. Nach § 99 Nr. 4 GWB ist eine juristische Person dann öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts, wenn sie bei bestimmten Vorhaben zu mehr als 50 % von der öffentlichen Hand subventioniert wird. In dem vom Oberlandesgericht Schleswig entschiedenen Fall hatte die Handwerkskammer „Planungsleistungen für Baugrund und Wasserhaltung“ als vorbereitende
2024
In einem vom Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 03.02.2023 entschiedenen Fall hatte der Unternehmer dem Bauherrn ein Nachtragsangebot für die Beseitigung von Mängeln an Leistungen fremder Gewerke unterbreitet. Obwohl der Bauherr hierauf nicht reagierte, beseitigte der Unternehmer die Mängel und rechnete die Mangelbeseitigung anschließend gemäß seines Nachtragsangebots ab.