Es ist allgemein bekannt, dass die Planung des Architekten spätestens in der Leistungsphase 4 Objektplanung nach der HOAI genehmigungsfähig sein muss. Das OLG Celle hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ab welcher Leistungsphase die Planung des Architekten genehmigungsfähig sein muss (14 U 12/23). Der Senat zog dabei die Grenze zwischen der Leistungsphase 2 Vorplanung und der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung. Von dem Architekten könne in den beiden ersten Leistungsphasen noch nicht verlangt werden, dass seine Planung nachher auch tatsächlich in dieser Form genehmigungsfähig ist. Diesen Maßstab kann man erst in der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung an die Unterlagen anlegen. Die Rechtsprechung des OLG Celle steht dabei in Übereinstimmung mit den Grundleistungen nach der HOAI, wonach der Architekt Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit als Grundleistung erst in der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung schuldet.
2024
Beim Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen handelt es sich um ein Thema, das gerne vernachlässigt wird, obwohl dieses Risiko relativ preiswert abgesichert werden kann. Häufig ist entsprechender Versicherungsschutz auch schon als Nebenleistung in anderen Verträgen, z.B. Kreditkarten- oder Reiseversicherungsverträgen, enthalten. Während mancher über keinen Versicherungsschutz verfügt, sind andere daher – nicht selten unwissentlich – sogar mehrfach versichert.
Zur Prüfung der Eignung von Bietern fordern öffentliche Auftraggeber regelmäßig Angaben zu Referenzen. In einem von der Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 23.07.2024 entschiedenen Fall hatte der öffentliche Auftraggeber den Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten zu Rohbauarbeiten an Neubauvorhaben mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,5 Mio. € sowie ein weiteres Referenzprojekt zu Rohbauarbeiten bei einem Umbauobjekt mit statischen Eingriffen in das vorhandene Bestandsgebäude mit einem Auftragswert von ebenfalls mindestens 1,5 Mio. € verlangt.
Nach § 97 Abs. 4 GWB hat der öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Leistungen mittelständische Interessen zu berücksichtigen, indem er Teil- und Fachlose bildet. Dadurch soll es mittelständischen Unternehmen erleichtert werden, sich um Aufträge der öffentlichen Hand zu bemühen. Eine Gesamtvergabe, also insbesondere die Zusammenfassung mehrerer Fachlose in einem Auftrag, ist nach § 97 Abs. 4 GWB nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Mit Beschluss vom 21.08.2024 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Gesamtvergabe einer Erneuerung von ca. 90.000 m² Asphaltfahrbahn, der Erneuerung von 14.000 m Fahrbahnrückhaltesystem, der Verkehrsführung über eine Baustellenlänge von 7,8 km während der Baumaßnahme sowie die Herstellung von ca. 21.000 m Weißmarkierung für unzulässig erklärt.