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30.03.2026

Anforderungen an den Erlass eines Nachprüfungsbeschlusses – Erkenntnisse aus dem EuG-Urteil in Sachen Red Bull

Anmerkung zu EuG, Urt. v. 15.10.2025 – T‑306/23, CB 2026, 131

Dr. Simon Schmauder hat in seinem Fachbeitrag „Anforderungen an den Erlass eines Nachprüfungsbeschlusses – Erkenntnisse aus dem EuG‑Urteil in Sachen Red Bull“ (Compliance Berater 04/2026) einen Kommentar zur Anmerkung zum EuG‑Urteil vom 15.10.2025 veröffentlicht.

Nachprüfungen der Europäischen Kommission in kartellrechtlichen Verfahren stellen betroffene Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Mit dem Red‑Bull‑Urteil vom 15.10.2025 sorgt das EuG für größere Transparenz. Zusammenfassend schafft die Entscheidung einerseits mehr Rechtssicherheit: Sie formuliert vergleichsweise konkrete „Segelanweisungen“, um zu prüfen, ob ein Nachprüfungsbeschluss hinreichend begründet und bestimmt ist. Andererseits verdeutlicht und bekräftigt das Urteil den weiten Einschätzungs‑ und Handlungsspielraum der Kommission und macht zugleich deutlich, wie anspruchsvoll es bleibt, einen Nachprüfungsbeschluss der Kommission erfolgreich vor dem EuG anzugreifen.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier.

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