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05.11.2025

Beschwerden bei deutschen Kartellbehörden – geht das auch ohne beA?

NZKart 2025, 211, Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 28.8.2024 in Sachen Stihl Wettbewerbsverbote mit nur wenigen, eher beiläufigen Sätzen – soweit ersichtlich – erstmals in der Rechtsprechung die zentrale Frage aufgeworfen, ob eine formgerechte Beschwerde bei deutschen Kartellbehörden voraussetzt, dass sie über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingelegt wird. Der Beschluss bietet Anlass, sich genauer mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen, die auch aus Praktikersicht von hoher Bedeutung ist, schließlich ist eine frist- aber nicht formgerecht eingelegte Beschwerde durch das Beschwerdegericht schon als unzulässig zu verwerfen.

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