
Dr. Eike Dirk Eschenfelder hat einen Kommentar zum BGH 11.12.2025 - III ZR 438/23 „BGH: Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Insolvenzverwalters gegenüber dem Wirtschaftsprüfer“ im Betriebs-Berater (Heft 09/2026, S.496) veröffentlicht.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie weit die Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabeansprüche eines Insolvenzverwalters gegenüber dem Abschlussprüfer/Wirtschaftsprüfer reichen – insbesondere bei Einsicht und Herausgabe von Handakten – und wann diese Ansprüche verjähren, sowie eine Einordnung der Praxisfolgen für Insolvenzverwaltung und Abschlussprüfung.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier.
2026
Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen, April 2026.
Der Artikel zeigt, dass Kartellrecht alle Unternehmen betrifft, auch Familienunternehmen. Aktuelle Verfahren und Bußgelder unterstreichen die Relevanz, insbesondere bei unzulässigen Preisvorgaben. Unternehmen müssen klare Vorgaben etablieren, Mitarbeiter schulen und Vertriebsmodelle (dual, selektiv, exklusiv) kartellrechtskonform gestalten.
2026
Das Verfahren gegen Amazon betrifft verschiedene Preiskontrollmechanismen auf der Online-Handelsplattform amazon.de. Amazon betreibt einerseits den bekannten Onlinemarktplatz „Amazon Marketplace“, auf dem rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Online-Handel mit Waren generiert werden. Andererseits ist Amazon zugleich mit seinem Geschäftsbereich „Amazon Retail“ als Einzelhändler auf diesem Onlinemarktplatz tätig.
2026
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen wird das angesparte Fondsguthaben bei Fälligkeit der Versicherung in eine Rente umgerechnet. Dabei kommt der bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenfaktor zur Anwendung. Die Versicherungsbedingungen enthalten jedoch üblicherweise Klauseln, nach denen der Rentenfaktor angepasst werden kann, wenn sich die Umstände ändern.
In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 04.06.2025 entschiedenen Fall hatte ein öffentlicher Auftraggeber ein digitales Medikations-Managementsystem und deren Betreuung ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen sahen verbindliche Wiederherstellungszeiten beim Auftreten betriebsverhindernder und -behindernder Mängel während der Betreuungszeit vor.