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16.01.2024

Erleichterte Einwanderung für Fachkräfte

Dem Fachkräftemangel soll in diesem Jahr durch mehrere gesetzliche Neuerungen entgegengetreten werden. Bereits im November 2023 wurde in Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1889 die Mindestverdienstgrenze für die Erteilung der Blauen Karte EU (spezieller Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige zur Erwerbstätigkeit in EU-Mitgliedsstaaten) auf ein Jahreseinkommen ab 2024 von 45.300,00 Euro brutto bzw. bei sog. Engpassberufen auf 41041,80 Euro brutto abgesenkt. Zudem wurde der Personenkreis, der die Blaue Karte beantragen kann, um Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern, deren Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Beantragung der Blauen Karte nicht länger als drei Jahre zurückliegt sowie um IT-Spezialistinnen und -Spezialisten erweitert, die keinen Hochschulabschluss besitzen, aber mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können.

Zudem wurde die Liste der Engpassberufe erweitert, die unter geringeren Voraussetzungen eine Blaue Karte erhalten. Erfasst werden beispielsweise nun auch Zahnärzte und Zahnärztinnen, Apothekerinnen und Apotheker, akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte, Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik.

Im März 2024 treten weitere Gesetzesänderung in Kraft, wonach u.a. die Möglichkeit zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland erweitert werden. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist die gleichwertige Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird in diesen Fällen bei Ersterteilung für 24 Monate erteilt und kann auf insgesamt 36 Monate verlängert werden.

Zudem wird IT-Spezialistinnen und -Spezialisten der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt weiter erleichtert, indem die erforderliche Berufserfahrung von drei auf zwei Jahre herabgesetzt wird und für die Erteilung eines Visums der Nachweis von deutscher Sprachkenntnis nicht mehr erforderlich ist.

Ab Juni 2024 wird die sogenannte „Chancenkarte“ eingeführt. Diese ermöglicht es Fachkräften oder Personen aus Drittstaaten, die nach einem Punktesystem die erforderliche Punkteanzahl erreichen, sich für die Arbeitsplatzsuche ein Jahr lang in Deutschland aufzuhalten.

Rechtsgebiete

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