Dr. Eike Dirk Eschenfelder beleuchtet in seinem Beitrag zur Entscheidung des OLG Düsseldorf die Anforderungen an die Geltendmachung eines Insolvenzvertiefungsschadens gegenüber dem Abschlussprüfer nach § 323 Abs. 1 HGB. Er erläutert, dass der Insolvenzverwalter eine umfassende Darlegung und den Beweis einer pflichtwidrigen Handlung des Abschlussprüfers sowie einen Nachweis eines Insolvenzgrundes erbringen muss. Der Kommentar gibt einen vertieften Einblick in die gesetzlichen Anforderungen und verweist auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH. Den kompletten Beitrag finden Sie hier oder auf der Seite der dfv Mediengruppe (kostenpflichtig).
2025
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es soll Menschen mit
Beeinträchtigung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Hierfür sieht das BFSG und die auf seiner Grundlage erlassene Verordnung insbesondere die Pflicht vor, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Damit kommt auf viele Betreiber von Webseiten erheblicher Anpassungsaufwand zu. Rechtzeitiges Handeln ist unbedingt zu empfehlen.
2025
Ukraine is a destination worth exploring due to its innovative legal initiatives, offering opportunities in both traditional industries and the fast-growing digital economy. Two key investment programs – the State Support for Large-Scale Investment Projects (the "Program") and the Diia.City virtual economic zone (“Diia.City”) – provide forward-thinking businesses with diverse possibilities.
EU-ENTGELT-TRANSPARENZRICHTLINIE Ab Juli 2026 strenge Vorgaben aus Brüssel.
Im neuen Magazin Wirtschaft der IHK Region Stuttgart ist ein Beitrag von Dr. Michael Frank zum hochaktuellen Thema „Gehaltsverhandlung: ab 2026 ist es wohl vorbei mit der Gestaltungsfreiheit“ erschienen.
2024
Beim Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen handelt es sich um ein Thema, das gerne vernachlässigt wird, obwohl dieses Risiko relativ preiswert abgesichert werden kann. Häufig ist entsprechender Versicherungsschutz auch schon als Nebenleistung in anderen Verträgen, z.B. Kreditkarten- oder Reiseversicherungsverträgen, enthalten. Während mancher über keinen Versicherungsschutz verfügt, sind andere daher – nicht selten unwissentlich – sogar mehrfach versichert.