
Dr. Eike Dirk Eschenfelder beleuchtet in seinem Beitrag zur Entscheidung des OLG Düsseldorf die Anforderungen an die Geltendmachung eines Insolvenzvertiefungsschadens gegenüber dem Abschlussprüfer nach § 323 Abs. 1 HGB. Er erläutert, dass der Insolvenzverwalter eine umfassende Darlegung und den Beweis einer pflichtwidrigen Handlung des Abschlussprüfers sowie einen Nachweis eines Insolvenzgrundes erbringen muss. Der Kommentar gibt einen vertieften Einblick in die gesetzlichen Anforderungen und verweist auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH. Den kompletten Beitrag finden Sie hier oder auf der Seite der dfv Mediengruppe (kostenpflichtig).
2026
Als erstes Werk seiner Art bietet es einen gut verständlichen Überblick über die wichtigsten Fragen an der Schnittstelle von Insolvenz- und Versicherungsrecht – besonders relevant u. a. bei Haftungsansprüchen in der Insolvenz und der D&O-Versicherung. Behandelt werden außerdem zentrale Themen wie das Versicherungsverhältnis im Insolvenzfall, typische Haftungskonstellationen, M&A, steuerliche Aspekte und prozessuale Besonderheiten.
2026
Seit dem 1. Januar 2026 wird bei UK-Marken, die nach dem Brexit automatisch aus Unionsmarken „geklont“ wurden, der Maßstab für die rechtserhaltende Benutzung neu zugeschnitten: Für die UK-Klonmarke zählt nun ausschließlich noch die Benutzung im Vereinigten Königreich. Entsprechendes gilt für internationale Registrierungen, bei denen aus einer EU-Benennung ebenfalls eine „geklonte“ UK-Benennung hervorgegangen ist. Für Markeninhaber kann das Anlass sein, den Status des UK-Portfolios gezielt zu überprüfen.
2026
Rechtsanwalt Simon Gollasch hat einen Fachartikel in der aktuellen Ausgabe (Heft 1-2/2026) der Zeitschrift „Der Betrieb“ veröffentlicht.
In seinem Aufsatz „Der Fall RETHMANN – Neuartige Abhilfemaßnahmen auf Grundlage alter Sektoruntersuchungen?“ beleuchtet er die Anwendung der neuen Eingriffsbefugnisse gemäß § 32f Abs. 2 GWB, wonach das Bundeskartellamt fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten auch unterhalb der üblichen Schwellenwerte anordnen kann.
2025
Ein wegweisendes Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Betreiber von generativer Künstlicher Intelligenz (KI). Eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Songtextern vertritt, klagte erfolgreich gegen die Betreiber eines bekannten KI-Chatbots. Der Vorwurf: Der Chatbot wurde mit urheberrechtlich geschützten Liedtexten trainiert und gab diese auf Anfrage wieder aus, teilweise in veränderter Form.