
Dr. Eike Dirk Eschenfelder beleuchtet in seinem Beitrag zur Entscheidung des OLG Düsseldorf die Anforderungen an die Geltendmachung eines Insolvenzvertiefungsschadens gegenüber dem Abschlussprüfer nach § 323 Abs. 1 HGB. Er erläutert, dass der Insolvenzverwalter eine umfassende Darlegung und den Beweis einer pflichtwidrigen Handlung des Abschlussprüfers sowie einen Nachweis eines Insolvenzgrundes erbringen muss. Der Kommentar gibt einen vertieften Einblick in die gesetzlichen Anforderungen und verweist auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH. Den kompletten Beitrag finden Sie hier.
2026
Mit Urteil vom 18.3.2026 – IV ZR 184/26 hat der BGH über die Wirksamkeit kapitalmarktabhängiger Stornoabzugsklauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Debeka entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Klauseln sehen bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer einen Stornoabzug von 0 %, 5 %, 10 % oder 15 % des Deckungskapitals vor, der sich nach dem Vorliegen einer von vier „Kaptalmarktsituationen“ richtet. Die Ermittlung der Kapitalmarktsituation leitet sich dabei aus der Entwicklung des von der Bundesbank veröffentlichten Null-Kupon-Euro-Zinsswapsatzes ab.
2026
Ab dem 27.09.2026 tritt eine wichtige Neuregelung in Kraft. Händler sind dann bei dem Verkauf von Waren verpflichtet, Verbraucher mit einem „Gewährleistungslabel“ über die gesetzlichen Gewährleis-tungsrechte und mit einem „Garantielabel“ über bestehende Herstellergarantien zu informieren. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Online-Shops als auch für den stationären Einzelhandel. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge über Waren und Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, über eine Online-Benutzeroberfläche oder eine mobile Anwendung („App“) schließen, müssen ab dem 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.