
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesge-richtshof in Kraft getreten. Noch am selben Tag hat der BGH das Verfahren zum sog. „Scraping“-Datenschutzvorfall bei Facebook zum ersten Leitentscheidungsverfahren bestimmt.
Zweck
Das Gesetz soll die Zivilgerichte von Massenverfahren entlasten, indem Rechtsfragen von grundsätz-licher Bedeutung schneller geklärt werden. Es ermöglicht dem BGH auch dann einen mit Gründen ver-sehenen Beschluss, wenn das Revisionsverfahren z. B. durch Rücknahme der Revision oder einen Vergleich beendet wird, ohne dass es zu einer inhaltlich begründeten Entscheidung kommt.
Inhalt
Der BGH kann frühestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Revisionsbegründung oder nach Eingang der Revisionserwiderung einen Rechtsstreit zum Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Kommt es in diesem Rechtsstreit zu einer streitigen Entscheidung, gelten keine Besonderheiten. Bei Beendigung ohne mit inhaltlicher Begründung versehenes Urteil kann der BGH hingegen über von ihm identifizierte Rechtsfragen, die „für eine Vielzahl anderer Verfahren von Bedeutung“ sind, durch Be-schluss entscheiden. Dieser Beschluss entfaltet keine Bindungswirkung zwischen den Parteien, soll den Instanzgerichten jedoch eine Orientierung für die Entscheidung ähnlich gelagerter Fälle bieten. Diese können Rechtsstreite bis zur Erledigung eines einschlägigen Leitentscheidungsverfahrens aus-setzen.
Bewertung
Das Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn die praktischen Auswirkungen voraussichtlich gering bleiben werden. Taktische Überlegungen werden sich auf die Berufungsinstanz verlagern. Auch die Klageflut in Widerrufs-, Prämienanpassungs- und ähnlichen Fällen wird es nicht wirksam eindäm-men können, weil die Rechtsanwaltskanzleien, die damit auf dem Rücken der Rechtsschutzversicherer ihr Geld verdienen, immer angebliche Besonderheiten des Sachverhalts finden werden, die eine Ent-scheidung im Einzelfall erfordern sollen.
2026
Das Verfahren gegen Amazon betrifft verschiedene Preiskontrollmechanismen auf der Online-Handelsplattform amazon.de. Amazon betreibt einerseits den bekannten Onlinemarktplatz „Amazon Marketplace“, auf dem rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Online-Handel mit Waren generiert werden. Andererseits ist Amazon zugleich mit seinem Geschäftsbereich „Amazon Retail“ als Einzelhändler auf diesem Onlinemarktplatz tätig.
2026
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen wird das angesparte Fondsguthaben bei Fälligkeit der Versicherung in eine Rente umgerechnet. Dabei kommt der bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenfaktor zur Anwendung. Die Versicherungsbedingungen enthalten jedoch üblicherweise Klauseln, nach denen der Rentenfaktor angepasst werden kann, wenn sich die Umstände ändern.
In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 04.06.2025 entschiedenen Fall hatte ein öffentlicher Auftraggeber ein digitales Medikations-Managementsystem und deren Betreuung ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen sahen verbindliche Wiederherstellungszeiten beim Auftreten betriebsverhindernder und -behindernder Mängel während der Betreuungszeit vor.
Immer wieder ist streitig, welche Anforderungen an eine baurechtliche Nutzungsuntersagung zu stellen sind. Der Wortlaut des § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO fordert hierfür die Nutzung einer baulichen Anlage im „Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften“. In der Vergangenheit sind alle Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg davon ausgegangen, dass hierfür eine Nutzung vorliegen müsse, die nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrem Beginn fortlaufend gegen materielles Baurecht verstoße.