
2025
In Reaktion auf die Corona-Pandemie schließen viele Reiseversicherer inzwischen Pandemie-Risiken vom Versicherungsschutz aus oder bieten deren Einschluss nur gegen eine entsprechend höhere Prämie an. Gegen einen solchen Risikoausschluss hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Unterlassungsklage erhoben. Der Ausschluss sei intransparent und benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen.
Die Vergabekammer Baden Württemberg hat mit Beschluss vom 11.11.2025 über einen Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren zur Tragwerksplanung entschieden. Der öffentliche Auftraggeber hatte neben Preisangaben die Präsentation eines Umsetzungskonzepts gefordert, das qualitativ bewertet werden sollte. Hierzu legte er eine Bewertungsmatrix mit Punktespannen vor, ohne zusätzliche Unterkriterien zu definieren. So waren 26 bis 30 Punkte für eine überdurchschnittlich gute, 16 bis 25 Punkte für eine durchschnittliche, 6 bis 15 Punkte für eine unterdurchschnittliche und 0 bis 5 Punkte für eine fehlende Erfüllung der Anforderungen vorgegeben. Ein unterlegener Bieter rügte u. a., diese Ausgestaltung sei zu unbestimmt, erfordere zwingend konkrete Punktwerte je Leistungsstufe sowie Unterkriterien. In der durchgeführten Form sei die Wertung intransparent.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Vergabenachprüfungsverfahren mit Beschluss vom 19.11.2025 klargestellt, dass die Vergabestelle von Bietern nur solche Nachweise und Zertifikate verlangen darf, die zuvor ausdrücklich in den Vergabeunterlagen gefordert wurden. Fehlen diese Anforderungen in den Unterlagen, darf die Forderung nicht „nachgeschoben“ werden, und zwar weder im Aufklärungs- oder einem Nachforderungsverfahren noch durch Auslegung unklarer Leistungsbeschreibungen.
Am 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Anlass der neuerlichen Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum insbesondere in den Ballungsräumen, dessen Bekämpfung sich die Regierung zum Ziel gesetzt hat. Hierdurch wird ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, in dem vorgesehen war, innerhalb der ersten 100 Tage einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos auf den Weg zu bringen.