HomeWissenVeröffentlichungenVoraussetzungen für die Annahme eines leichtfertigen Verstoßes gegen die Meldepflicht zum Transparenzregister, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2020 – 1 RBs 171/20
2020

Voraussetzungen für die Annahme eines leichtfertigen Verstoßes gegen die Meldepflicht zum Transparenzregister, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2020 – 1 RBs 171/20

BB 2020, S. 2068

Rechtsgebiete

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram