Die Flut an Gesetzesänderungen und Mitteilungen der Ministerien aufgrund der Coronakrise reißt nicht ab. Mehr als 10 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland beziehen derzeit Kurzarbeitergeld. Die aktuell wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht fasst unser Arbeitsrechtsteam in einem weiteren Update "Corona-Virus" vom 30.04.2020 für Sie zusammen:
Telefonisch festgestellte Arbeitsunfähigkeit
Die von den Krankenkassen derzeit bis 05.05.2020 vorgesehene Möglichkeit, allein aufgrund einer telefonischen Rücksprache mit dem Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) zu erhalten, hat offensichtlich ein erhebliches Missbrauchspotential eröffnet. Wir erklären, welche Handlungsoptionen dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.
Betriebs- und Personalratssitzungen Online möglich
Nach einem neuen Gesetzesentwurf sollen Betriebsratssitzungen und Beschlüsse auch via Video- und Telefonkonferenz gefasst werden können.
Neuer "Arbeitsschutzstandard" der Bundesregierung
Der neue "Arbeitsschutzstandard" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist derzeit nicht verbindlich. Dennoch sollten Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen zu Gunsten der Mitarbeiter überprüfen.
Steuerfreier Gehaltszuschuss wegen Corona? Entgeltgestaltung während der Krise
Unternehmen können ihren Mitarbeitern derzeit Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro steuerfrei auszahlen. Wir erläutern unter welchen Voraussetzungen die zusätzlichen Zahlungen steuerfrei sind und was sonst bei der Ausgestaltung der Zahlung zu beachten ist.
Update: Ansprüche der Mitarbeiter bei fehlender Betreuungsmöglichkeit
Fehlt Mitarbeitern aufgrund der derzeitigen Schul- und Kitaschließungen eine Betreuungsbedürftigkeit und kann deswegen nicht Arbeiten, gibt es nun anhand von § 56 Abs. 1a IfSG einen Ausgleichsanspruch.
Analyse des eigenen Krisenmanagements bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld
Aufgrund der beispiellosen Höhe der Ausschüttung von Subventions- und Sozialleistungen, ist davon auszugehen dass die Behörden nachträglich viele der bereits bewilligten Leistungen nachträglich überprüfen werden. Insbesondere im Hinblick auf die Beantragung von Kurzarbeitergeld, sollten bereits jetzt Vorbereitungen für kommende Betriebsprüfungen getroffen werden.
Auf unserer Übersichtsseite zum Corona-Virus beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen aus weiteren Rechtsgebieten zur aktuellen Situation.