HomeWissenNewsletterdetailAnfechtung einer Globalzession
2018

Anfechtung einer Globalzession

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 29.05.2018 über verschiedene Fragen der Anfechtung einer Globalzession entschieden. Eine Globalzession gibt dem Darlehensgeber in der Insolvenz des Darlehensnehmers ein Absonderungsrecht an den abgetretenen Forderungen. In dem zugrunde liegenden Fall ließ sich der Kläger für ein von ihm gewährtes Darlehen alle laufenden und künftigen Forderungen aus Lieferung und Leistung des Darlehensnehmers zur Sicherheit abtreten. Der Darlehensnehmer musste drei Monate nach Auszahlung des Darlehens Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter zog die im Rahmen der Globalzession abgetretenen Kundenforderungen ein, überwies dem Darlehensgeber den Forderungser-lös jedoch nicht, sondern berief sich auf die Anfechtbarkeit der Globalzession.

Bei einer Globalzession kommen für die Anfechtung zwei Bezugspunkte in Betracht: Zum einen die Vereinbarung der Globalzession als solche. Insoweit konnte die Anfechtung nicht durchgreifen, da die Bestellung einer Sicherheit (hier: Vereinbarung der Globalzession) als Bargeschäft anzusehen ist, wenn es sich um eine angemessene Sicherheit für einen neu auszureichenden Kredit handelt. Dies war der Fall. Zum anderen kann bei einer Globalzession jede Werthaltigmachung der abgetretenen künftigen Forderungen angefochten werden. Die Werthaltigmachung erfolgt dadurch, dass der Insolvenzschuldner gegenüber seinen Kunden die Gegenleistung erbringt, z. B. im Falle eines Kaufvertrags die Sache übereignet, für welche der jeweilige Kunde die vereinbarte Vergütung schuldet. In diesem Zeitpunkt entsteht der Anspruch des Insolvenzschuldners gegen seine Kunden, der unmittelbar nach seiner Entstehung von der Abtretung an den Darlehensgeber (Globalzession) erfasst wird. Selbst wenn also die Vereinbarung einer Globalzession als solche unanfechtbar ist, bleiben dem Insolvenzverwalter doch die künftig entstehenden und dann von der Abtretung erfassten Forderungen als Gegenstand einer Insolvenzanfechtung.

Rechtsgebiete

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram