HomeWissenNewsletterdetailBGH: Aufhebung der Entscheidungen im Süßwaren- und Kaffeekartell
2019

BGH: Aufhebung der Entscheidungen im Süßwaren- und Kaffeekartell

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 21.06.2019 und 09.07.2019 die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen diverse Süßwarenhersteller sowie den Drogeriehändler Rossmann aufgehoben. Beide Fälle müssen nun von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf neu aufgerollt werden. In beiden Konstellationen hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die vom Bundeskartellamt wegen Kartellrechtsverstößen verhängten Bußgelder teils erheblich angehoben. Die von den Unternehmen hiergegen eingelegten Rechtsmittel waren erfolgreich. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich: 

Der Aufhebung des Urteils im Süßwarenkartell lag eine unzureichende Beweisführung des Oberlandesgerichts zugrunde. Diese wurde vom Bundesgerichtshof massiv kritisiert. Sie sei lückenhaft, weil jegliche Angaben dazu fehlten, wie sich die betroffenen Unternehmen in der Hauptverhandlung eingelassen haben. Die Rechtsbeschwerde von Rossmann hatte hingegen mit der – ebenfalls wenig schmeichelhaften – Verfahrensrüge Erfolg, das Urteil des Oberlandesgerichts sei verspätet zu den Akten gebracht worden.

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