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2023

Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen

Im Internet wird teilweise aggressiv dafür geworben, sich durch Widerspruch bzw. Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen zu trennen, und zwar noch Jahre bzw. Jahrzehnte nach Vertragsschluss. Versprochen wird die Rückabwicklung des Versicherungsvertrags, was zu einem höheren Erstattungsanspruch führe als bei dessen Kündigung. Begründet wird der Rückabwicklungsanspruch mit angeblichen Fehlern der Widerspruchsbelehrung oder mangelhafter Verbraucherinformation. Schon seit Jahren sind daher die Gerichte mit einer regelrechten "Prozessflut" derartiger Fälle konfrontiert. Häufig erweist sich vor Gericht, dass die Internetwerbung zu viel versprochen hat. Die Erfolgsaussichten hängen von der Rechtslage bei Vertragsschluss und der konkreten Formulierung der Versicherungsunterlagen ab. Schon jetzt scheitern viele Anspruchsteller vor Gericht und die zahlreichen Prozesse erweisen sich eher als "Konjunkturprogramm" für Rechtsanwälte.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.02.2023 die Hürden für einen erfolgreichen Widerspruch nochmals erhöht. Danach führen geringfügige Belehrungsfehler zu keinem "ewigen" Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist. Im konkreten Fall hatte der Versicherer den Versicherungsnehmer darüber belehrt, er müsse für einen Widerspruch die Schriftform einhalten. Tatsächlich reichte zum damaligen Zeitpunkt aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung die Textform aus. Der Bundesgerichtshof hat diesen Belehrungsfehler als geringfügig eingestuft und dem klagenden Versicherungsnehmer die Rückabwicklung seines Vertrags versagt.

Die Versprechungen im Internet sollten daher sehr kritisch hinterfragt werden. Es ist zu empfehlen, sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht wegen der Erfolgsaussichten eines Widerrufs beraten zu lassen. Nicht selten wird auch das Festhalten an einem älteren Vertrag mit höherer Garantieverzinsung als heute die wirtschaftlich sinnvollere Vorgehensweise darstellen. 

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Versicherungsrecht-Team gerne zur Verfügung.

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