Wissen

Veröffentlichungen

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2026

Quervergleich von Angeboten ist statthaft!

Der VK Bund hat entschieden, dass ein Quervergleich von Angeboten statthaft ist (VK 1-41/26). Anlass war der Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters, der eine Abänderung der Einzelbewertungen zu seinem Nachteil nach einem durchgeführten Quervergleich gerügt hatte. Der Bieter warf der Vergabestelle vor, mit dem Quervergleich einen nicht bekannt gegebenen Bewertungsmaßstab angewendet zu haben.

Dr. Henrik Jacobsen

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2026

Verjährter Mängelanspruch begründet Zurückbehaltungsrecht!

Macht der Unternehmer gegen den Besteller einen Anspruch auf Werklohnzahlung nach Abnahme geltend, stehen dem Besteller bei mangelhafter Werkleistung Mängelrechte zu, mit denen er aufrechnen kann.

Dr. Henrik Jacobsen

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2026

GU-Zuschlag erhöht nicht die anrechenbaren Kosten!

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Planer die Abrechnung seines Honorars unter Berücksichtigung von anrechenbaren Kosten inklusive eines GU-Zuschlags verwehrt bleibt. Die Parteien hatten vereinbart, dass der Architekt sein Honorar nach der Kostenberechnung ermitteln soll.

Dr. Henrik Jacobsen

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2026

Architektenvertrag: Objektplanung Gebäude kann auch Freianlagen umfassen

Das OLG Köln hat einem Planer zusätzliches Honorar für Freianlagenplanung zugesprochen, obwohl diese Leistung nicht ausdrücklich im Architektenvertrag benannt war (11 U 138/23).

Dr. Henrik Jacobsen

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2025

Streitbeitritt heilt nicht Mängel der Streitverkündung

In Bausachen ist die Streitverkündung probates Mittel, um andere Verantwortliche an das Beweisergebnis eines Prozesses zu binden und etwaige Ansprüche gegen sie im Verjährungslauf zu hemmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine hinreichend bestimmte Streitverkündung, die insbesondere die tatsächlichen Grundlagen so genau bezeichnet, dass der Streitverkündungsempfänger gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakten prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten.

Dr. Henrik Jacobsen

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2025

Vertragsschluss auf Terrasse des Bauherrn: Widerruf erfolgreich!

Eine Entscheidung des OLG Stuttgart (13 U 16/23) zeigt auf, wie schnell ein Unternehmer in die Fänge des Verbraucherschutzrechts geraten kann. Dem Unternehmer half es dabei nicht, dass er bereits zuvor einen Vertragsentwurf an den privaten Bauherrn übersandt hatte. Das OLG Stuttgart stellte nämlich fest, dass der später im Haus des Bauherrn geschlossene Vertrag einen anderen Inhalt hatte.

Dr. Henrik Jacobsen

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