VERÖFFENTLICHUNG
2025
Um Kunden personalisiert anzusprechen, wird in Online-Shops häufig die Auswahl der Anrede („Herr/Frau“) als Pflichtfeld gekennzeichnet. Der EuGH entschied (Urt. v. 09.01.2025 - C-394/23), dass die Angabe des Geschlechts nicht abgefragt werden darf, soweit sie für die Erfüllung des Vertrages nicht notwendig ist. Vielmehr reichen in aller Regel allgemeine Anredemöglichkeiten aus.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Für Online-Händler gelten bei entgeltlichen Verbraucherverträgen besondere Pflichten. Sie müssen unter anderem gemäß § 312j Abs. 3 BGB am Ende eines Bestellvorgangs einen Bestellbutton einrichten, der mit eindeutigen Formulierungen, wie zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“, die Zahlungsverpflichtung kennzeichnet.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Wenn eine Person von einem Unternehmen (oder sonst datenschutzrechtlich Verantwortlichen) Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die konkreten Empfänger seiner personenbezogenen Daten verlangt, muss diese offengelegt werden. Nach unserer Auffassung besteht aber aktuell keine Pflicht in Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die konkreten Empfänger zu informieren.
VERÖFFENTLICHUNG
2021
in: Rotsch (Hrsg.), Criminal Compliance – Status quo und Status futurus, Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2021, S. 89-110 (gemeinsam mit Prof. Dr. Jörg Eisele)
VERÖFFENTLICHUNG
2021
in: Zeitschrift für Versicherungsrecht 2021, Heft 11, S. 711-715
VERÖFFENTLICHUNG
2018
Nomos Verlagsgesellschaft, Band 12, Baden-Baden 2018