Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Rückgabe der Erfüllungssicherheit

Auch in Architekten- und Ingenieurverträgen wird insbesondere bei größeren Projekten vom Auftraggeber eine Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages verlangt. Üblicherweise erfolgt dies in Form eines Einbehalts, der durch ein taugliches Sicherungsmittel, zumeist eine Bürgschaft, abgelöst werden kann. Der Umgang mit diesen Sicherheiten führt immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten, nicht zuletzt über den Zeitpunkt der Rückgabe bzw. Auszahlung.

Dr. Andreas Digel

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Keine automatische Honorarkürzung bei nicht erbrachten Grundleistungen

Werden beauftragte Grundleistungen nicht erbracht, führt dies nicht automatisch zu einer Kürzung des Honoraranspruchs des Architekten oder Ingenieurs. Hierauf weist zutreffend das OLG Celle (14 U 200/19) hin. Werden die Grundleistungen der HOAI durch schuldrechtliche Vereinbarung zum Inhalt des vom Architekten oder Ingenieurs geschuldeten Leistungsumfangs erhoben, kommt nach der Rechtsprechung des BGH eine Honorarkürzung wegen nicht erbrachter Grundleistungen schon aus prinzipiellen Erwägungen nur dann in Betracht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Kürzung vorliegen.

Dr. Andreas Digel

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Heißt 0 % „gar nicht“ oder „unentgeltlich“?

Die Vergabestelle darf ein Angebot nicht ohne Weiteres ausschließen, wenn der Bieter eine nach den Vergabeunterlagen zu erbringende Leistungsphase mit einem Honoraranteil von 0 % bewertet. Denn daraus lässt sich nicht ohne Weiteres schließen, dass der Bieter diese Leistungsphase nicht erbringen will, und sie daher auch nicht in seinem Angebot enthalten ist.

Dr. Andreas Digel

VERÖFFENTLICHUNG

2015

Der Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe elektronischer Planunterlagen

Aufsatz Baurecht (BauR) 2015, 1405 ff. 

Dr. Andreas Digel,

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2015

Der Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe elektronischer Planunterlagen

Aufsatz Baurecht (BauR) 2015, 1405 ff.

Dr. Andreas Digel,

Dr. Henrik Jacobsen

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram