Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Vier-Tage-Woche aus rechtlicher Sicht

Im neuen Magazin Wirtschaft der IHK Region Stuttgart ist ein Beitrag von Dr. Michael Frank zum hochaktuellen Thema „Vier-Tage-Woche: So ist die Rechtslage“ erschienen. Der Artikel befasst sich mit den verschiedenen arbeitsrechtlichen Implikationen, die bei der Einführung der Viertagewoche zu berücksichtigen sind. Die wichtigsten davon sind: • Arbeitszeitverdichtung • Absenken der vertraglichen Arbeitszeit • Lohnausgleich

Dr. Michael Frank

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Die EU–Entgelttransparenzrichtlinie kommt

Am 06.12.2023 trat die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) in Kraft. Diese geht über die bereits geltenden Vorgaben des deutschen Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) hinaus und muss bis 07.06.2026 umgesetzt werden. Nach der Richtlinie können Bewerber gegen den (potentiellen) Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft über das Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle bzw. dessen Spanne geltend machen.

Dr. Michael Frank

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Haftungsrisiko bei Privatnutzung von Dienstwagen – jetzt prüfen!

Viele Mitarbeiter benötigen für ihre Tätigkeit Dienstwägen, die meistens auch zur Privatnutzung überlassen werden. Rechtlich wird die Privatnutzung dann regelmäßig als Vergütung angesehen, die nach Maßgabe von § 8 Abs. 2 EStG als Sachbezug versteuert werden muss (sog. „1 %-Regelung“). Der Dienstwagen ist also häufig ein nicht unerheblicher Vergütungsbestandteil. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31.05.2023 sollten Arbeitgeber jetzt überprüfen, ob die Privatnutzung als Sachbezug im Verhältnis zum Gehalt des Mitarbeiters möglicherweise zu hoch bemessen ist.

Dr. Michael Frank

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp-Gruppe mit Kollegen?

Das Bundesarbeitsgericht hat in drei aufsehenerregenden Parallelurteilen am 24.08.2023 entschieden, dass Arbeitnehmer für beleidigende Äußerungen in privaten WhatsApp-Gruppen außerordentlich gekündigt werden können. Eine besondere „Vertraulichkeitserwartung“ hinsichtlich der Nachrichten in einer solchen Gruppe bestünde bei besonders schwerwiegenden Beleidigungen nur in absoluten Ausnahmefällen.

Dr. Michael Frank

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