Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Neuer THC-Grenzwert für Autofahrer beschlossen

Der Bundestag hat nunmehr feste Regelungen für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr verabschiedet. Wer mit einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter oder mehr im Blut erwischt wird, muss künftig mit einer Strafe rechnen. Diese Regelung, die den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums folgt, sieht ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Alina Julie Hofmann,

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Cannabisanbau im Kleingarten?

Seit April ist es Erwachsenen erlaubt, Cannabis zu besitzen und anzubauen, wobei bis zu drei Pflanzen erlaubt sind. Dies gilt allerdings nur zu Hause. Der private Anbau von Cannabis in Kleingartenanlagen wird jedoch auch nach Inkrafttreten des CanG nicht erlaubt sein. Generell ist der Anbau von Cannabis in Kleingärten laut dem Gesundheitsministerium nämlich verboten.

Alina Julie Hofmann,

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Höhere THC-Werte im Straßenverkehr sollen kommen

Die Entscheidung, Cannabis zu legalisieren, ist gefallen. Allerdings müssen Personen, die sich dafür entscheiden, Cannabis zu rauchen, noch immer fürchten ihren Führerschein zu verlieren. Trotz der Entkriminalisierung bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis verboten. Die Gesetzgebung zur Legalisierung von Cannabis durch die Ampelregierung ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Erwachsene dürfen die Substanz dann unter bestimmten Bedingungen besitzen und anbauen. Parallel zur Legalisierung hat ein Expertengremium einen THC-Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr empfohlen.

Alina Julie Hofmann,

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2023

OLG Düsseldorf lehnt Kostenübernahme für Medizinal-Cannabis im Einzelfall ab

Über die Erstattungsfähigkeit der Kosten von medizinischem Cannabis hatte unlängst das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden. Geklagt hatte ein privat krankenversicherter Patient, der an Osteogenesis imperfecta Typ 1 leidet, auch bekannt als Glasknochenkrankheit. Mit der Klage wendete er sich gegen seine Versicherungsgesellschaft.

Alina Julie Hofmann,

Dr. Jan Rasmus Ludwig

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