
Es ist allgemein bekannt, dass die Planung des Architekten spätestens in der Leistungsphase 4 Objektplanung nach der HOAI genehmigungsfähig sein muss. Das OLG Celle hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ab welcher Leistungsphase die Planung des Architekten genehmigungsfähig sein muss (14 U 12/23). Der Senat zog dabei die Grenze zwischen der Leistungsphase 2 Vorplanung und der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung. Von dem Architekten könne in den beiden ersten Leistungsphasen noch nicht verlangt werden, dass seine Planung nachher auch tatsächlich in dieser Form genehmigungsfähig ist. Diesen Maßstab kann man erst in der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung an die Unterlagen anlegen. Die Rechtsprechung des OLG Celle steht dabei in Übereinstimmung mit den Grundleistungen nach der HOAI, wonach der Architekt Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit als Grundleistung erst in der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung schuldet.
2025
Der Hype um die sogenannte „Dubai-Schokolade“, die durch soziale Medien wie TikTok weltweit bekannt wurde, hat inzwischen mehrfach deutsche Instanzgerichte beschäftigt. Nun liegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vor. Es geht um Schokoladenprodukte, die mit Pistazien und einem knusprigen Teig namens Kunafa gefüllt sind. Ein Anbieter, der solche Schokolade unter der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ vertrieb, wurde von einem Konkurrenten abgemahnt. Die zentrale Frage: Erwartet der Verbraucher, dass eine so bezeichnete Schokolade tatsächlich aus Dubai stammt?
Im Zuge der europäischen Designrechtsreform im Mai 2025 wurden einige Änderungen eingeführt, die unter anderem nicht nur einen Designschutz für bislang nicht schutzfähige Darstellungsformen, sondern auch die Kennzeichnung eingetragener Designs durch ein offizielles Symbol „D im Kreis“ ermöglichen.