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25.05.2021

Am Horizont: Kontrolle von Transaktionen, die durch Subventionen von außerhalb der EU gefördert werden


Im Mai 2021 hat die EU Kommission den Vorschlag einer Verordnung vorgelegt, mit deren Hilfe staatliche Beihilfen von Nicht-Mitgliedstaaten kontrolliert werden sollen, wenn diese den Wettbewerb innerhalb der EU verzerren. Dieser Vorschlag sieht drei Instrumente vor, von denen eines Auswirkungen auf Unternehmenstransaktionen haben würde.

1. Hintergrund
Der Vorschlag verfolgt das Ziel, eine Regelungslücke zu schließen. Während staatliche Beihilfen an Unternehmen strengen Regeln unterliegen, wenn sie von EU-Mitgliedstaaten gewährt werden, gibt es keine vergleichbaren Regeln für Beihilfen von Nicht-Mitgliedstaaten. Auch solche Beihilfen können aber zu erheblichen Verzerrungen des Wettbewerbs innerhalb der EU führen. Insofern erscheint es konsequent, entsprechende Regeln – auch zum Schutz heimischer Unternehmen – vorzusehen.

2. Vorherige Anmeldepflicht
Der Verordnungsvorschlag sieht zu diesem Zweck insbesondere vor, dass bestimmte Zusammenschlussvorhaben vor Vollzug bei der EU Kommission anzumelden sind, wenn sie gesetzlich definierte Schwellenwerte überschreiten. Erfasst werden neben dem Zusammenschluss zweier Unternehmen sowie dem Erwerb der Kontrolle über ein anderes Unternehmen auch die Gründung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens.

Derzeit ist vorgesehen, dass eine Anmeldung solcher Transaktionen erforderlich ist, wenn (1) das erworbene Unternehmen oder eine der sich zusammenschließenden Parteien seinen Sitz in der EU hat und einen konzernweiten Jahresumsatz innerhalb der EU von mindestens 500 Mio. € erwirtschaftet und (2) wenn ein am Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen Beihilfen aus Drittländern in Höhe von mehr als 50 Mio. € erhalten hat.

3. Verfahren
Ist ein Vorhaben anmeldepflichtig, prüft die EU Kommission, ob die Beihilfen bezogen auf die fragliche Transaktion den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes verzerrt haben. Das Verfahren, das im Vorschlag der Kommission vorgesehen ist, ähnelt dem Fusionskontrollverfahren der FKVO. Während des laufenden Verfahrens soll ein Vollzugsverbot gelten.

4. Umsetzung des Vorschlags
Der Vorschlag ist Gegenstand einer öffentlichen Konsultation und soll im Gesetzgebungsverfahren von Rat und Parlament verabschiedet werden. Wann und in welcher konkreten Form die Neuregelung in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Allerdings lässt sich aus den vorliegenden Dokumenten entnehmen, dass die Kommission sich um Beihilfen aus Drittstaaten (nicht allein bezogen auf Transaktionen, sondern auch darüber hinaus) verstärkt kümmern will: ab 2025 soll Personal im Umfang von 145 Vollzeitstellen für diese Prüfung bereitgestellt werden.

Rechtsgebiete

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

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