HomeWissenVeröffentlichungenArchitekt missachtet Renditeerwartung: Planung mangelhaft und Vertrag gekündigt!
30.05.2025

Architekt missachtet Renditeerwartung: Planung mangelhaft und Vertrag gekündigt!

Erkennt der Architekt aus den Vorgaben des Bauherrn und der Zielsetzung des Bauvorhabens, dass damit eine Renditeerwartung des Bauherrn verbunden ist, muss er seine Planung nach dieser ausrichten. Das OLG Stuttgart hat deshalb die Planung eines Architekten als mangelhaft bewertet, der die grundsätzlich mögliche Ausnutzung des Untergeschosses zur Schaffung zusätzlicher Wohnfläche nicht ausschöpfte (10 U 107/24). In diesem Fall darf der Bauherr von seinem Recht zur außerordentlichen Kündigung des Architektenvertrages Gebrauch machen, falls der Architekt eine Nachbesserung verweigert. Der Architekt hatte im zu entscheidenden Fall die Umplanung von der Zahlung eines zusätzlichen Honorars abhängig macht. Darin sah das OLG Stuttgart eine unberechtigte Verweigerung der Nachbesserung des Planungswerks die eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt.

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