2023
Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit bereits entschieden, dass der Verfall von Urlaubsansprüchen nur in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr auf seine restlichen Urlaubstage und den drohenden Verfall seitens des Arbeitgebers hingewiesen wurde. Anderenfalls tritt der zum Jahresende nicht verfallene Urlaub zum Urlaubsanspruch hinzu, der zu Beginn des Folgejahres entsteht.
2023
Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens hemmt die Verjährung hinsichtlich aller verfahrensgegenständlicher Mängel. Die Hemmung endet wieder sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens, sprich wenn die beantragte Beweissicherung sachlich erledigt ist. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme abläuft, ohne dass die Parteien hiervon Gebrauch machen.
Das Berufsrecht sieht eine Löschung der Eintragung in die Architektenliste vor, wenn der betroffene Architekt in Vermögensverfall geraten ist. Das OVG Sachsen (6 A 541/21) hat nun entschieden, dass allein die Freigabe der freiberuflichen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nicht den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse oder die konkrete Aussicht hierauf führen kann.
Nach Auffassung des OLG Frankfurt haftet der Architekt für Mängel von Sonderfachleuten nur, wenn diese Leistungen betreffen, die auch zu dem vom Architekten geschuldeten Werkerfolg gehören (15 U 142/18). Fragen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung sind spezielle Ingenieurleistungen für Bauphysik und unterfallen der Fachplanung durch Sonderfachleute.