
Dr. Eike Dirk Eschenfelder hat einen Kommentar zum BGH 11.12.2025 - III ZR 438/23 „BGH: Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Insolvenzverwalters gegenüber dem Wirtschaftsprüfer“ im Betriebs-Berater (Heft 09/2026, S.496) veröffentlicht.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie weit die Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabeansprüche eines Insolvenzverwalters gegenüber dem Abschlussprüfer/Wirtschaftsprüfer reichen – insbesondere bei Einsicht und Herausgabe von Handakten – und wann diese Ansprüche verjähren, sowie eine Einordnung der Praxisfolgen für Insolvenzverwaltung und Abschlussprüfung.
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2026
Das OLG Karlsruhe hat die Pflichten des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten deutlich hervorgehoben: Wer die Bauüberwachung übernimmt, darf sich nicht darauf beschränken, die Ausführung auf der Baustelle zu kontrollieren (8 U 17/24).
Der Grundsatz der losweisen Vergabe verpflichtet öffentliche Auftraggeber grundsätzlich dazu, Bauleistungen in Teil- oder Fachlose aufzuteilen (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB). Eine Gesamtvergabe ist jedoch zulässig, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe eine Vergabe an nur einen Auftragnehmer rechtfertigen (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).
Das Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg hat klargestellt, dass freie Architekten keine baugewerbliche Tätigkeit ausüben dürfen. Bereits die abstrakte Gefahr eines Interessenkonflikts stellt einen Berufsrechtsverstoß dar (BG 46/25).
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Planer die Abrechnung seines Honorars unter Berücksichtigung von anrechenbaren Kosten inklusive eines GU-Zuschlags verwehrt bleibt. Die Parteien hatten vereinbart, dass der Architekt sein Honorar nach der Kostenberechnung ermitteln soll.
Das Kammergericht Berlin hat bestätigt: Leistungen sind nicht nachtragsfähig, wenn sie im Leistungsverzeichnis (LV) erfasst sind (21 U 13/26). Ausgangspunkt war ein Bauvertrag über Maler- und Lackierarbeiten in einem Berliner Schulgebäude.