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20.03.2025

Bundeskartellamt leitet Verfahren im Bereich des Kraftstoffgroßhandels ein

Im Februar 2025 hat das Bundeskartellamt den Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel veröffentlicht. Anfang März 2025 griff das Bundeskartellamt die Ergebnisse der Sektoruntersuchung auf und eröffnete ein Verfahren im Bereich des Kraftstoffgroßhandels. Erstmals will das Bundeskartellamt dabei vom 2023 eingeführten neuen kartellrechtlichen Instrument des § 32f Abs. 3 GWB Gebrauch machen.

Die Sektoruntersuchung hatte Anhaltspunkte für erhebliche wettbewerbliche Risiken aufgrund der im Kraftstoffgroßhandel genutzten Preisinformationsdienste ergeben. Aufgrund der Veröffentlichung von detaillierten Marktinformationen sieht das Bundeskartellamt die Gefahr, dass sich Marktteilnehmer stillschweigend auf ein Preisniveau einigen, das über dem Wettbewerbspreis liegt. Auch wird befürchtet, dass einzelne Marktteilnehmer Preisnotierungen gezielt manipulieren könnten.

Das Besondere an der aktuellen Situation liegt darin, dass die Sektoruntersuchung keine Hinweise auf konkrete Kartellrechtsverstöße ergeben hat. Dennoch wird das Bundeskartellamt insbesondere die Auswirkungen der beiden in Deutschland am häufigsten verwendeten Preisinformationsdienste von Argus Media und S&P Global näher untersuchen. Mit dem neuen kartellrechtlichen Instrument (wir berichteten in unserem Quartalsnewsletter 4/2023) kann das Bundeskartellamt auch gegen Unternehmen vorgehen, die nicht gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Dabei prüft das Bundeskartellamt zunächst, ob eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt vorliegt. Ist das der Fall, kann das Bundeskartellamt Abhilfemaßnahmen verhängen. Beispielsweise kann das Bundeskartellamt verbindliche Vorgaben für Art und Umfang der von den Preisinformationsdiensten veröffentlichten Daten machen.

Für Anbieter und Nachfrager im Bereich des Kraftstoffgroßhandels, die solche Informationen benötigen, besteht die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen, um auf die Ergebnisse Einfluss zu nehmen.

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