HomeWissenVeröffentlichungenDesignrechtsreform – neues Symbol Ⓓ zur Kennzeichnung eingetragener Designs
23.10.2025

Designrechtsreform – neues Symbol Ⓓ zur Kennzeichnung eingetragener Designs

Im Zuge der europäischen Designrechtsreform im Mai 2025 wurden einige Änderungen eingeführt, die unter anderem nicht nur einen Designschutz für bislang nicht schutzfähige Darstellungsformen, sondern auch die Kennzeichnung eingetragener Designs durch ein offizielles Symbol „D im Kreis“ ermöglichen.

Neue Möglichkeiten des Schutzes virtueller Designs

Erstmals als Design schutzfähig sind digitale Erscheinungsformen wie beispielsweise Animationen, virtuelle Räume, Benutzeroberflächen, Hologramme und sonstige virtuelle Objekte. Damit eröffnet sich Unternehmen und Kreativen erstmals die Möglichkeit, auch ihre digitalen Innovationen rechtlich abzusichern – ein Bereich, der bislang oft schutzlos war. In Zeiten der Digitalisierung kommt solchen Designs immer größere Bedeutung zu. Wer hier frühzeitig anmeldet, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorsprung in einer zunehmend digitalen Wirtschaft.

Kennzeichnung eingetragener Designs

Das neue „D im Kreis“-Symbol Ⓓ ist ein starkes Signal: Es macht auf den ersten Blick deutlich, dass ein Design geschützt ist – ähnlich wie das ®-Symbol bei Marken. Damit steigt die abschreckende Wirkung gegenüber Nachahmern, weil sofort erkennbar ist, dass eine Rechtsverletzung teure Folgen haben kann. Für Unternehmen bedeutet das: Mehr Sichtbarkeit, mehr Durchsetzungskraft und mehr Wertschätzung der eigenen kreativen Arbeit. Ein weiterer Grund, Designs jetzt aktiv anzumelden und damit nicht nur Schutz, sondern auch eine klare Außenwirkung zu sichern.

Erweiterter Schutzbereich

Ein eingetragenes Design schützt nun auch vor Verwendungen durch Dritte im Zusammenhang mit 3D-Druck. Das Erstellen, Herunterladen, Kopieren, Teilen oder Verbreiten sämtlicher Medien oder Software, die dazu dienen, ein Erzeugnis in einer den Schutz des Designs verletzenden Weise nachzubilden, stellt eine rechtsverletzende Benutzung dar.

Für Rückfragen zum neuen Designrecht stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Designs optimal zu schützen und eine maßgeschneiderte Schutzstrategie zu entwickeln.

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram