
Dr. Eike Dirk Eschenfelder ist Autor des im Juni 2023 bereits in 2. aktualisierter und überarbeiteter Auflage erschienenen Werks "Wirtschaftsprüferhaftung". Das Buch gibt einen umfassenden Überblick über die Prüfungstätigkeiten in Pflicht- und freiwilligen Prüfungen, einschließlich kapitalmarktbezogener und steuerberatender Tätigkeiten. Es behandelt sowohl die materiell-rechtlichen Haftungsvoraussetzungen als auch die prozessualen Probleme bei der Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen, insbesondere die Haftung gegenüber Dritten.
Das Buch ist hier beim Verlag Fachmedien Recht und Wirtschaft bestellbar.
2026
Seit dem 1. Januar 2026 wird bei UK-Marken, die nach dem Brexit automatisch aus Unionsmarken „geklont“ wurden, der Maßstab für die rechtserhaltende Benutzung neu zugeschnitten: Für die UK-Klonmarke zählt nun ausschließlich noch die Benutzung im Vereinigten Königreich. Entsprechendes gilt für internationale Registrierungen, bei denen aus einer EU-Benennung ebenfalls eine „geklonte“ UK-Benennung hervorgegangen ist. Für Markeninhaber kann das Anlass sein, den Status des UK-Portfolios gezielt zu überprüfen.
2026
Rechtsanwalt Simon Gollasch hat einen Fachartikel in der aktuellen Ausgabe (Heft 1-2/2026) der Zeitschrift „Der Betrieb“ veröffentlicht.
In seinem Aufsatz „Der Fall RETHMANN – Neuartige Abhilfemaßnahmen auf Grundlage alter Sektoruntersuchungen?“ beleuchtet er die Anwendung der neuen Eingriffsbefugnisse gemäß § 32f Abs. 2 GWB, wonach das Bundeskartellamt fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten auch unterhalb der üblichen Schwellenwerte anordnen kann.
2025
Ein wegweisendes Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Betreiber von generativer Künstlicher Intelligenz (KI). Eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Songtextern vertritt, klagte erfolgreich gegen die Betreiber eines bekannten KI-Chatbots. Der Vorwurf: Der Chatbot wurde mit urheberrechtlich geschützten Liedtexten trainiert und gab diese auf Anfrage wieder aus, teilweise in veränderter Form.
2025
Mindestlohn und Verdienstgrenze für Minijobs
Zum Jahreswechsel wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € auf 13,90 € brutto pro geleistete Arbeitsstunde angehoben. Bereits jetzt steht fest, dass er ein Jahr später auf 14,60 € steigen wird.
Seit 2022 steigt die „Minijob-Grenze“ mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch, damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden im Minijob möglich bleibt. Die Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung beträgt daher ab dem 1.Januar 603,00 € brutto pro Monat, ab 2027 liegt die Grenze bei 633,00 €.