Dr. Eike Dirk Eschenfelder ist Autor des im Juni 2023 bereits in 2. aktualisierter und überarbeiteter Auflage erschienenen Werks "Wirtschaftsprüferhaftung". Das Buch gibt einen umfassenden Überblick über die Prüfungstätigkeiten in Pflicht- und freiwilligen Prüfungen, einschließlich kapitalmarktbezogener und steuerberatender Tätigkeiten. Es behandelt sowohl die materiell-rechtlichen Haftungsvoraussetzungen als auch die prozessualen Probleme bei der Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen, insbesondere die Haftung gegenüber Dritten.
Das Buch ist hier beim Verlag Fachmedien Recht und Wirtschaft bestellbar.
2023
Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens hemmt die Verjährung hinsichtlich aller verfahrensgegenständlicher Mängel. Die Hemmung endet wieder sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens, sprich wenn die beantragte Beweissicherung sachlich erledigt ist. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme abläuft, ohne dass die Parteien hiervon Gebrauch machen.
Das Berufsrecht sieht eine Löschung der Eintragung in die Architektenliste vor, wenn der betroffene Architekt in Vermögensverfall geraten ist. Das OVG Sachsen (6 A 541/21) hat nun entschieden, dass allein die Freigabe der freiberuflichen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nicht den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse oder die konkrete Aussicht hierauf führen kann.
Nach Auffassung des OLG Frankfurt haftet der Architekt für Mängel von Sonderfachleuten nur, wenn diese Leistungen betreffen, die auch zu dem vom Architekten geschuldeten Werkerfolg gehören (15 U 142/18). Fragen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung sind spezielle Ingenieurleistungen für Bauphysik und unterfallen der Fachplanung durch Sonderfachleute.
Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer können als Auftragnehmer von ihrem Auftraggeber eine Sicherheit für die noch ausstehende Vergütung verlangen. Stellt der Auftraggeber die Sicherheit nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Der Anspruch auf die Sicherheitsleistung erlischt dadurch aber nicht.