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25.06.2024

EU-Kommission: Hohe Geldbuße wegen territorialer Lieferbeschränkungen

Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 gegen Mondelēz International, Inc. (Mondelēz) eine Geldbuße in Höhe von 337,5 Mio. € wegen unzulässiger territorialer Lieferbeschränkungen zwischen Mitgliedsstaaten der EU verhängt.

Mondelēz bietet insbesondere Süßigkeiten unter eigenen Marken an. Zwischen EU-Mitgliedsstaaten bestanden für diese Produkte erhebliche Preisunterschiede von bis zu 40%. Die Kommission ahndete nun mehrere kartellrechtswidrige Maßnahmen von Mondelēz, die alle das Ziel hatten, diese Preisunterschiede aufrechtzuerhalten, indem sie den grenzüberschreitenden Handel aus niedrigpreisigen Ländern in höherpreisige Länder behinderten.

Zum einen stellte die Kommission Verstöße gegen das Kartellverbot fest. Insbesondere beschränkte Mondelēz in Vereinbarungen mit Händlern die Gebiete oder Kunden, an die diese Händler die Produkte weiterverkaufen durften. In einem Vertrag war eine Bestimmung vorgesehen, die dem Abnehmer von Mondelēz vorschrieb, für Ausfuhren höhere Preise zu verlangen als für Inlandsverkäufe. Ferner wurde zehn in bestimmten Mitgliedstaaten tätigen Alleinvertriebshändlern untersagt, ohne vorherige Genehmigung von Mondelēz auf Verkaufsanfragen von Kunden in anderen Mitgliedstaaten zu antworten.

Zum anderen wurden zwei Fälle der Lieferverweigerung sanktioniert. Nach den Ermittlungen der Kommission dienten diese dazu, den Weitverkauf von Produkten in andere Staaten zu verhindern, wo die Preise für diese Produkte höher waren. Die Kommission sah darin den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Mit dieser gravierenden Geldbuße signalisiert die Kommission Markenartikelherstellern und Händlern, dass Beschränkungen des zwischenstaatlichen Handels, die zu einer künstlichen Aufteilung des Binnenmarktes führen, verfolgt und streng bestraft werden.  Die Kommission kündigte weitere Fälle an und riet Markenartikelherstellern, ihre Verträge sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.  

In ihrer Pressemitteilung verweist die Kommission zudem auf den Zusammenhang zu einer weiteren Initiative, dem sogenannten „Übergangspfad Einzelhandel“, zu dem die Kommission im März 2024 ein fachübergreifendes Papier veröffentlichte. Im Rahmen dieser Initiative sollen auch “unjustified business practices such as territorial supply constraints” adressiert werden. Insbesondere ein Austausch mit Stakeholdern und ggfs. neue Leitlinien werden erwogen. Damit bleibt voraussichtlich auch die Rechtsentwicklung in diesem Bereich in Bewegung.

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