
Am 12. Juli 2024 wurde die europäische Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Vorschriften der KI-Verordnung gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Einige Regelungen gelten zum Teil bereits zuvor oder danach.
Ziele und Inhalte
Mit dieser Verordnung will die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen schaffen. Damit soll zugleich ein hohes Schutzniveau im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit sowie bezüglich der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte gewährleistet werden. Die KI-VO enthält erstmals eine grundlegende Definition des von der KI-VO erfassten KI-Systems.
Risikobasierte Regulierung
Die KI-Systeme werden in der KI-Verordnung abhängig von ihrem jeweiligen Gefahrenpotenzial risikobasiert reguliert. Je höher der europäische Gesetzgeber das Risiko einschätzt, desto höher sind die Anforderungen an Anbieter, Hersteller, Betreiber, Einführer oder Händler solcher Systeme. Die KI-VO sieht folgende KI-Risikokategorien vor: 1. Verbotene Praktiken im KI-Bereich, 2. Hochrisiko-KI-Systeme, 3. KI-Systeme für direkte Interaktion und 4. KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Die verbotenen Praktiken beinhalten ein inakzeptables Risiko im Hinblick auf die Grundwerte der Europäischen Union, etwa im Bereich der Menschenrechte. Die höchste akzeptable Risikokategorie bilden Hochrisiko-Systeme, die in Anhang III der Verordnung aufgeführt werden. Für diese Systeme gelten umfangreiche organisatorische Vorgaben für die betroffenen Unternehmen, etwa bezüglich der Governance, des Risikomanagements, der menschlichen Aufsicht und der grundrechtsbezogenen Folgenabschätzung.
Versicherungsspezifische Aspekte
In Anhang III zur KI-VO werden KI-Systeme, die bestimmungsgemäß für die Risikobewertung und Preisbildung in Bezug auf natürliche Personen in der von Lebens- und Krankenversicherung verwendet werden, als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft. Hier befürchtet der Unionsgesetzgeber „finanzielle Ausgrenzung und Diskriminierung“. Bei sonstigen KI-Systemen und KI-Modellen bei anderen Prozessen in den beiden Sparten Leben und Kranken sowie bei Unternehmen anderer Sparten beschränken sich die Anforderungen auf Transparenzpflichten. Daneben müssen von allen Versicherungsunternehmen nicht nur die Anforderungen der KI-VO, sondern zugleich die versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen und Anforderungen für die Unternehmensführung und das Risikomanagement beachtet werden, die im Versicherungssektor auch für den Einsatz von KI-Systemen gelten.
Sanktionen
Wie mittlerweile üblich, enthält auch diese Verordnung spürbare Sanktionen bei Verstößen gegen ihre Vorgaben. Die Sanktionshöhe hängt bei Bußgeldern davon ab, gegen welche Vorschrift das Unternehmen verstoßen hat. Sie reicht bei verbotenen KI-Praktiken bis zu 35 Mio. € und bei Verstößen gegen sonstige Vorgaben bis zu 15 Mio. €.
Bewertung
Die KI-VO bringt speziell im Bereich Leben und Kranken, aber auch für die anderen Versicherungsunternehmen signifikante Anforderungen mit sich. Angesichts der Komplexität der Regelungen und der Höhe der drohenden Sanktionen sollten sich betroffenen Unternehmen bereits jetzt mit den für sie, abhängig von ihrem Geschäftsmodell, jeweils geltenden Regelungen vertraut machen. Dabei und bei der Umsetzung der neuen Anforderungen in die Unternehmerpraxis unterstützen wir Sie gerne.
Außerdem bieten wir am 17. September 2024 von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr einen kostenlosen virtuellen KI-Lunch speziell für die Versicherungsbranche an, zu dem Sie sich über diesen Link anmelden können. Dort werden wir die branchenspezifischen Vorgaben näher beleuchten und praktische Anwendungsfälle des KI-Einsatzes behandeln.
2026
Das Verfahren gegen Amazon betrifft verschiedene Preiskontrollmechanismen auf der Online-Handelsplattform amazon.de. Amazon betreibt einerseits den bekannten Onlinemarktplatz „Amazon Marketplace“, auf dem rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Online-Handel mit Waren generiert werden. Andererseits ist Amazon zugleich mit seinem Geschäftsbereich „Amazon Retail“ als Einzelhändler auf diesem Onlinemarktplatz tätig.
2026
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen wird das angesparte Fondsguthaben bei Fälligkeit der Versicherung in eine Rente umgerechnet. Dabei kommt der bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenfaktor zur Anwendung. Die Versicherungsbedingungen enthalten jedoch üblicherweise Klauseln, nach denen der Rentenfaktor angepasst werden kann, wenn sich die Umstände ändern.
In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 04.06.2025 entschiedenen Fall hatte ein öffentlicher Auftraggeber ein digitales Medikations-Managementsystem und deren Betreuung ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen sahen verbindliche Wiederherstellungszeiten beim Auftreten betriebsverhindernder und -behindernder Mängel während der Betreuungszeit vor.
Immer wieder ist streitig, welche Anforderungen an eine baurechtliche Nutzungsuntersagung zu stellen sind. Der Wortlaut des § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO fordert hierfür die Nutzung einer baulichen Anlage im „Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften“. In der Vergangenheit sind alle Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg davon ausgegangen, dass hierfür eine Nutzung vorliegen müsse, die nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrem Beginn fortlaufend gegen materielles Baurecht verstoße.