HomeWissenVeröffentlichungenFondsgebundene Rentenversicherung: Unzulässige Senkung des Rentenfaktors
23.03.2026

Fondsgebundene Rentenversicherung: Unzulässige Senkung des Rentenfaktors

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen wird das angesparte Fondsguthaben bei Fälligkeit der Versicherung in eine Rente umgerechnet. Dabei kommt der bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenfaktor zur Anwendung. Die Versicherungsbedingungen enthalten jedoch üblicherweise Klauseln, nach denen der Rentenfaktor angepasst werden kann, wenn sich die Umstände ändern.

Die Allianz hatte in den Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen sogenannten „Riester-Rente“ geregelt, dass sie den Rentenfaktor herabsetzen dürfe, wenn die Lebenserwartung unerwartet stark steigt oder die Rendite ihrer Kapitalanlagen stark absinkt. Die Klausel enthielt jedoch keine Verpflichtung des Versicherers, den Rentenfaktor bei einer Verbesserung der Kapitalmarktsituation wieder heraufzusetzen. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbandsklage erhoben, die beim Bundesgerichtshof Erfolg. Gemäß Urteil vom 10.12.2025 ist die Klausel unwirksam und die Allianz darf sich auf bereits vorgenommene Kürzungen des Rentenfaktors aufgrund dieser Regelung nicht mehr berufen.

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