
Dr. Eike Dirk Eschenfelder beleuchtet in seinem Beitrag zur Entscheidung des OLG Düsseldorf die Anforderungen an die Geltendmachung eines Insolvenzvertiefungsschadens gegenüber dem Abschlussprüfer nach § 323 Abs. 1 HGB. Er erläutert, dass der Insolvenzverwalter eine umfassende Darlegung und den Beweis einer pflichtwidrigen Handlung des Abschlussprüfers sowie einen Nachweis eines Insolvenzgrundes erbringen muss. Der Kommentar gibt einen vertieften Einblick in die gesetzlichen Anforderungen und verweist auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH. Den kompletten Beitrag finden Sie hier oder auf der Seite der dfv Mediengruppe (kostenpflichtig).
2025
Der Hype um die sogenannte „Dubai-Schokolade“, die durch soziale Medien wie TikTok weltweit bekannt wurde, hat inzwischen mehrfach deutsche Instanzgerichte beschäftigt. Nun liegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vor. Es geht um Schokoladenprodukte, die mit Pistazien und einem knusprigen Teig namens Kunafa gefüllt sind. Ein Anbieter, der solche Schokolade unter der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ vertrieb, wurde von einem Konkurrenten abgemahnt. Die zentrale Frage: Erwartet der Verbraucher, dass eine so bezeichnete Schokolade tatsächlich aus Dubai stammt?
Im Zuge der europäischen Designrechtsreform im Mai 2025 wurden einige Änderungen eingeführt, die unter anderem nicht nur einen Designschutz für bislang nicht schutzfähige Darstellungsformen, sondern auch die Kennzeichnung eingetragener Designs durch ein offizielles Symbol „D im Kreis“ ermöglichen.