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04.07.2023

Keine Widerrufsbelehrung - kein Geld, Teil I



Wie in der EU-Verbraucherrichtlinie vorgegeben, steht Endverbrauchern nach § 312g BGB das Recht zu, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene (Werk-) Verträge mit Architekten, Fachplanern, Bauunternehmen und Handwerker zu widerrufen. Informiert der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht, beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen. Ohne eine solche Information beträgt die Frist für den Widerruf ein Jahr und zwei Wochen ab Vertragsschluss. Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, müssen die Vertragsparteien bereits erhaltene Leistungen an den anderen zurückgewähren, was bei Planungs-, Bauüberwachungs- und Bauleistungen in der Regel allerdings nicht möglich ist. Der Widerruf kann deshalb dazu führen, dass der Verbraucher die Unternehmerleistung im Ergebnis kostenlos erhält.

Diese Konsequenz hat der EuGH in einem Urteil vom 17.05.2023 bestätigt: Auf Vorlage des Landgerichts Essen hat der EuGH klargestellt, dass der Verbraucher für eine erhaltene Leistung, die er ihrer Natur nach nicht zurückgeben kann, nach einem Widerruf weder eine Vergütung noch einen sonstigen Wertersatz zahlen müsse. Die Verbraucherrichtlinie ziele auf einen hohen Verbraucherschutz ab, der insbesondere nicht dadurch unterlaufen werden dürfe, dass der Verbraucher Wertersatz zahlen müsse. In dem vom Landgericht Essen zu entscheidenden Fall hatte der Verbraucher den Unternehmer außerhalb von Geschäftsräumen mit der Erneuerung der Elektroinstallation in seinem Haus beauftragt, ohne über sein Widerrufsrecht unterrichtet zu werden. Nach Fertigstellung der Elektroinstallation widerrief der Verbraucher den Vertrag, so dass der Unternehmer nun leer ausgeht. Diese Konsequenz sei - so der EuGH - nicht unverhältnismäßig.

Jedem Planer, Handwerker und Bauunternehmer, der für Verbraucher tätig wird, ist dringend zu raten, Verträge entweder ausschließlich in den eigenen Geschäftsräumen zu schließen oder den Verbraucher auf dessen Widerrufsrecht hinzuweisen. Denn sonst droht dem Unternehmer bei einem Widerruf des Vertrags durch den Verbraucher ein finanzielles Desaster. 

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